Abstract (deu)
Die vorliegende Arbeit unterteilt sich in zwei Kernbereiche, welche getrennt voneinander behandelt werden:
Die Frage der applicability of Article 5 ICTYS to non-civilians
Beginnend mit einer kurzen historischen Erläuterung zu den Termini der Kriegsverbrechen sowie den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einer eingehenden Betrachtung des Begriffs der Kombattanten hors de combat, wird deren gegenwärtige Situation anhand aktu-eller Fallbeispiele rechtlich dargestellt. Das hierbei auftretende Problem, ob Kombattanten hors de combat Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Artikel 5 ICTYS sein können, die ihrem Wortlaut nach lediglich Opfer in den Reihen der Zivilbevölkerung um-fassen, wird sodann herausgearbeitet und sowohl historisch als auch teleologisch gegenein-ander abgewogen und auf die aktuelle Rechtsprechung projiziert. Zudem erfolgt eine Bewer-tung der gegenwärtigen als auch zu erwartenden Situation vor dem ICC.
Als Ergebnis wird festgestellt, dass Kombattanten hors de combat sehr wohl Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden können.
Private Militär und Sicherheitsfirmen im bewaffneten Konflikt
Im zweiten Teil der Arbeit befasst sich der Autor mit den Statusproblematiken der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen. Nach einer kurzen historischen Einführung zur Entwicklung selbiger sowie einer Kategorisierung in drei verschiedene Gruppen von Unternehmen wid-met er sich den rechtlichen Problematiken. Abschließend gibt der Autor einen Entwurf für eine vollumfänglich wirksame Söldnerdefinition ab und stellt fest, dass diese Reformation gleichwohl die weitaus größte und wichtigste Aufgabe darstellt. Das Grundproblem der Defi-nition von Söldnern ist seit den Genfer Konventionen bis hin zu den Definitionen der ehema-ligen Organisation for African Unity oder der UN-Konvention gegen das Söldnertum bekannt aber dennoch nicht geregelt worden und bedarf daher gesteigerter Aufmerksamkeit um für die Zukunft weitere Skandale wie im Falle Blackwater vermeiden zu können.