Abstract (deu)
Die Ausarbeitung untersucht den Umsetzungsauftrag aus den Richtlinien76/207/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/73/EG (Gender-Richtlinie) sowie die Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismus-Richtlinie), 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung) und geht der Frage nach, wie die die Entschädigung im Falle der Diskriminierung auszugestalten ist.Dabei wird erörtert, welchen Bedeutungsgehalt der EuGH der Forderung nach einer abschreckenden Wirkungsweise einer Entschädigung beimisst. Ferner wird der Frage nachgegangen, ob diese Entschädigung mit den Zwecken, Voraussetzungen und Inhalten des österreichischen und des deutschen
Schadensersatzrechts im Einklang steht. Insbesondere werden die Präventionsfunktion, die Verschuldensunbahängigkeit und der Umfang des Entschädigungsanspruchs untersucht.
Letztendlich werden die europäischen Vorgaben an die Beweislastregelung dargestellt. Die Arbeit schließt mit einer vergleichenden Betrachtung der Beweislastregelungen im GlBG und im deutschen AGG sowie einer Auseinandersetzung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben.