Seit dem 11. September 2001 ist das Phänomen des Dschihadismus in aller Munde: Während die öffentliche Debatte anfangs von der Bedrohung durch hierarchisch strukturierte dschihadistische Organisationen – allen voran die mythenumrankte al-Qaida – beherrscht wurde, lassen sich in den letzten Jahren vermehrt dschihadistische Gewaltakte von Einzeltätern konstatieren, die in keine klassischen Formen von Terrororganisationen mehr eingebunden sind. Besondere Bedeutung hat dabei die Nutzung der reichhaltigen Möglichkeiten des Internets erlangt, das als Plattform für die Verbreitung von Propagandamaterial sowie als virtuelles Trainingscamp zum Zentrum dschihadistischer Agitation wurde. In Österreich wurden bis dato zwar noch keine dschihadistisch motivierten Anschläge verübt; für mediales Aufsehen sorgte jedoch der erste österreichische Terrorprozess gegen Muhammad M. und Mona S., die im Jahr 2008 wegen Mitgliedschaft zu einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Doch auch nach diesem Verfahren scheint es in Österreich eine einschlägige dschihadistische Szene zu geben: So berichtet das BVT vom Bestehen salafistisch-dischihadistischer Kreise ebenso wie von „homegrown“ Extremismus und Terrorismus mit islamischer Prägung in Österreich. Diese (vermeintliche oder tatsächliche) Bedrohungslage hatte in jüngerer Vergangenheit eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Folge, die zwar ganz allgemein unter dem Titel Terrorismusbekämpfung erfolgten, in ihrer Betonung von Phänomenen wie Terrorcamps, virtuellen Trainingslagern und Selbstradikalisie-rungsprozessen im Internet aber vor allem die anhaltende Debatte über den islamisch geprägten Terrorismus zum Anlass hatten. Die vorliegende Diplomarbeit bietet eine Typisierung der Erscheinungsformen des sog „jihad.com“ und beleuchtet den straf-rechtlichen Umgang des österreichischen Staates mit diesem Phänomen. Der Fokus liegt dabei auf Aspekten der Radikalisierung und Ausbildung über das Internet und damit einem konstituierenden Element des sogenannten homegrown-Terrorismus im Referenzrahmen des transnationalen Dschihadismus.
Seit dem 11. September 2001 ist das Phänomen des Dschihadismus in aller Munde: Während die öffentliche Debatte anfangs von der Bedrohung durch hierarchisch strukturierte dschihadistische Organisationen – allen voran die mythenumrankte al-Qaida – beherrscht wurde, lassen sich in den letzten Jahren vermehrt dschihadistische Gewaltakte von Einzeltätern konstatieren, die in keine klassischen Formen von Terrororganisationen mehr eingebunden sind. Besondere Bedeutung hat dabei die Nutzung der reichhaltigen Möglichkeiten des Internets erlangt, das als Plattform für die Verbreitung von Propagandamaterial sowie als virtuelles Trainingscamp zum Zentrum dschihadistischer Agitation wurde. In Österreich wurden bis dato zwar noch keine dschihadistisch motivierten Anschläge verübt; für mediales Aufsehen sorgte jedoch der erste österreichische Terrorprozess gegen Muhammad M. und Mona S., die im Jahr 2008 wegen Mitgliedschaft zu einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Doch auch nach diesem Verfahren scheint es in Österreich eine einschlägige dschihadistische Szene zu geben: So berichtet das BVT vom Bestehen salafistisch-dischihadistischer Kreise ebenso wie von „homegrown“ Extremismus und Terrorismus mit islamischer Prägung in Österreich. Diese (vermeintliche oder tatsächliche) Bedrohungslage hatte in jüngerer Vergangenheit eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Folge, die zwar ganz allgemein unter dem Titel Terrorismusbekämpfung erfolgten, in ihrer Betonung von Phänomenen wie Terrorcamps, virtuellen Trainingslagern und Selbstradikalisie-rungsprozessen im Internet aber vor allem die anhaltende Debatte über den islamisch geprägten Terrorismus zum Anlass hatten. Die vorliegende Diplomarbeit bietet eine Typisierung der Erscheinungsformen des sog „jihad.com“ und beleuchtet den straf-rechtlichen Umgang des österreichischen Staates mit diesem Phänomen. Der Fokus liegt dabei auf Aspekten der Radikalisierung und Ausbildung über das Internet und damit einem konstituierenden Element des sogenannten homegrown-Terrorismus im Referenzrahmen des transnationalen Dschihadismus.