Abstract (deu)
Der Anspruch dieser Arbeit besteht darin, mittels einer Kritischen Diskursanalyse die Verbindungen von Sprache und Macht im politischen Vergangenheitsaufarbeitungs-prozess von El Salvador aufzuzeigen. Das Hauptinstrument dieses Prozesses war eine Wahrheitskommission. Der über sie und durch sie entfaltete Diskurs begann auf institutioneller Ebene 1991 mit ihrer Einrichtung im Abkommen von Mexiko und endete 1993 mit ihrem Abschlussbericht: „De la Locura a la Esperanza: La guerra de 12 años en El Salvador” (Vom Wahnsinn zur Hoffnung: Der 12-jährige Krieg in El Salvador). Die vorliegende Arbeit untersucht diesen Diskurs, indem sie die artikulierten Ziele der AutorInnenschaften und deren Sprachgebrauch miteinander vergleicht. Die folgende Forschungsfrage steht dabei im Mittelpunkt: Was sagt der Sprachgebrauch des Einsetzungs- und Abschlussdokuments der Wahrheitskommission über die Durchsetzung von Zielen der AutorInnenschaften aus? Für die Beantwortung der Frage werden, neben einem theoretischen, methodischen und geschichtlichen Hintergrund, Widersprüche und Fluchtlinien des Diskurses aufgezeigt und eine kritische Auseinandersetzung mit „Wahrheit“ und deren Produktion vollzogen.
Die Analyse zeigt, dass der Sprachgebrauch innerhalb des Abkommens von Mexiko nur zu einem geringen Teil mit den artikulierten Zielen übereinstimmt. Es entsteht der Eindruck, dass die Versöhnung gegenüber dem schmerzhaften Prozess der Aufarbeitung und Wiedergutmachung dominierte und sich die AutorInnen von diesem Prozess distanzieren. Außerdem verweist der Sprachgebrauch auf eine Haltung, die in ihrer letzten Konsequenz zum Amnestiegesetz von 1993 führte.
Der Sprachgebrauch im Abschlussbericht der Wahrheitskommission stimmt mit den artikulierten Zielen der Autoren überein. Die Autoren haben hier in doppeltem Sinne die Macht, Akzeptanz zeitweilig gültiger „Wahrheiten“ herbeizuführen: Die „Wahrheit“, die mit dem Bericht an sich und dem Diskurs erzeugt wird, sowie die spezifische „Wahrheit“ über die geschehenen Gewalttaten. Um diese „Wahrheiten“ zu veröffentlichen, beziehen sich die Autoren vor allem auf das Sprachregister des Justizwesens, wodurch sie eine moralische Argumentation umgehen und „die objektive Wahrheit“ in den Mittelpunkt stellen.