Title (deu)
Neuevangelisierung unter kirchenrechtlichem Aspekt
Author
Melanie Bischof
Advisor
Ludger Müller
Assessor
Ludger Müller
Abstract (deu)
In der Masterarbeit wird die Frage gestellt, inwieweit das Kirchenrecht etwas zur Neuevangeli-sierung leisten kann. Um diese Frage zu beantworten, werden Quellen und Literatur zum Thema Neuevangelisierung untersucht, indem sie beschrieben, analysiert, verglichen und interpretiert werden. Verschiedene Schreiben des Apostolischen Stuhls und der CIC/1983 bilden die Hauptquellen, das von George Augustin und Klaus Krämer im Jahr 2011 herausgegebene Werk „Wege zum Gelingen der Neuevangelisierung“ und das im Jahr 2012 erschienene Werk „Was ist Neuevangelisierung?“ von Rino Fisichella, dem Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung sind die hauptsächlichen Bezugstexte in der Literatur.
Als erster Schritt werden die Gründe erforscht, die eine Neuevangelisierung erfordern. Das sind auf der einen Seite allgemeine gesellschaftliche Gründe wie zum Beispiel die Globalisierung, der Pluralismus, der Säkularismus, der Atheismus und der Individualismus. Auf der anderen Seite stehen innerkirchliche Phänomene wie Sprachlosigkeit und Unverständnis bezüglich des eigenen Glaubens, eine veränderte oder kaum vorhandene Weitergabe des Glaubens, die Enttäuschung über die Kirche und die Distanzierung von ihr, Gemeinden, denen jegliches Sendungsbewusstsein fehlt, die Kritik an liturgischen Feiern und die Sehnsucht nach dem Religiösen und nach spirituellen Erfahrungen.
Auf diese Phänomene reagierte Benedikt XVI. im Jahr 2010 mit der Gründung des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung, der wie die anderen Dikasterien der Römischen Kurie nach „Pastor bonus“ aufgebaut ist. Benedikt XVI. steht damit in der Tradition des Zweiten Vatikanischen Konzils und seiner Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. Die Reflexion über Neuevangelisierung und die Förderung sämtlicher Initiativen, die sich diesem Thema widmen, sind die Hauptaufgaben des Rates, der seit 2013 auch für die Katechese zuständig ist.
Im dritten Kapitel wird die Frage gestellt, was unter den Begriffen „Mission“, „Katechese“, „Evangelisierung“ und „Neuevangelisierung“ zu verstehen ist und welche Regelungen es dazu im Kirchenrecht gibt. Mission kann differenziert werden in Volksmission und auswärtige Mission – wie es beim CIC/1917 der Fall ist – und in Mission „ad extra“ und Mission „ad intra“ – wie es in der Literatur oft geschieht. Der CIC/1983 versteht Mission nur als Mission „ad extra“. Für die Neuevangelisierung relevant ist im CIC/1983 sowohl das Kapitel über die Missionstätigkeit der Kirche als auch das Kapitel über die katechetische Unterweisung. Zu den beiden Begriffen „Evangelisierung“ und „Neuevangelisierung“ gibt es von kirchenrechtlicher Seite keine eindeutige Definition. In der Masterarbeit wird versucht, die Definitionen herauszuarbeiten. Zum Thema Neuevangelisierung können zwar verschiedene Canones herangezogen werden, allerdings ist eine Klärung dieses Begriffs wünschenswert.
Im fünften Kapitel werden die Empfehlungen im Dokument „Verkündigung und neue Evangelisierung in der Welt von heute“ von der Österreichischen Bischofskonferenz auf ihre rechtliche Qualität untersucht. Zum Abschluss wird nach Anregungen für die Neuevangelisierung bei der bis Mitte des 20. Jahrhunderts üblichen Volksmission gefragt. Obwohl viele Elemente für die heutige Zeit undenkbar sind, können ein paar davon zu einer vielfältigen Neuevangelisierung beitragen.
Keywords (deu)
KirchenrechtNeuevangelisierungKatecheseEvangelisierungMissionVolksmission
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
Extent (deu)
106 S.
Number of pages
106
Study plan
Masterstudium Katholische Religionspädagogik
[UA]
[066]
[793]
Association (deu)
Title (deu)
Neuevangelisierung unter kirchenrechtlichem Aspekt
Author
Melanie Bischof
Abstract (deu)
In der Masterarbeit wird die Frage gestellt, inwieweit das Kirchenrecht etwas zur Neuevangeli-sierung leisten kann. Um diese Frage zu beantworten, werden Quellen und Literatur zum Thema Neuevangelisierung untersucht, indem sie beschrieben, analysiert, verglichen und interpretiert werden. Verschiedene Schreiben des Apostolischen Stuhls und der CIC/1983 bilden die Hauptquellen, das von George Augustin und Klaus Krämer im Jahr 2011 herausgegebene Werk „Wege zum Gelingen der Neuevangelisierung“ und das im Jahr 2012 erschienene Werk „Was ist Neuevangelisierung?“ von Rino Fisichella, dem Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung sind die hauptsächlichen Bezugstexte in der Literatur.
Als erster Schritt werden die Gründe erforscht, die eine Neuevangelisierung erfordern. Das sind auf der einen Seite allgemeine gesellschaftliche Gründe wie zum Beispiel die Globalisierung, der Pluralismus, der Säkularismus, der Atheismus und der Individualismus. Auf der anderen Seite stehen innerkirchliche Phänomene wie Sprachlosigkeit und Unverständnis bezüglich des eigenen Glaubens, eine veränderte oder kaum vorhandene Weitergabe des Glaubens, die Enttäuschung über die Kirche und die Distanzierung von ihr, Gemeinden, denen jegliches Sendungsbewusstsein fehlt, die Kritik an liturgischen Feiern und die Sehnsucht nach dem Religiösen und nach spirituellen Erfahrungen.
Auf diese Phänomene reagierte Benedikt XVI. im Jahr 2010 mit der Gründung des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung, der wie die anderen Dikasterien der Römischen Kurie nach „Pastor bonus“ aufgebaut ist. Benedikt XVI. steht damit in der Tradition des Zweiten Vatikanischen Konzils und seiner Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. Die Reflexion über Neuevangelisierung und die Förderung sämtlicher Initiativen, die sich diesem Thema widmen, sind die Hauptaufgaben des Rates, der seit 2013 auch für die Katechese zuständig ist.
Im dritten Kapitel wird die Frage gestellt, was unter den Begriffen „Mission“, „Katechese“, „Evangelisierung“ und „Neuevangelisierung“ zu verstehen ist und welche Regelungen es dazu im Kirchenrecht gibt. Mission kann differenziert werden in Volksmission und auswärtige Mission – wie es beim CIC/1917 der Fall ist – und in Mission „ad extra“ und Mission „ad intra“ – wie es in der Literatur oft geschieht. Der CIC/1983 versteht Mission nur als Mission „ad extra“. Für die Neuevangelisierung relevant ist im CIC/1983 sowohl das Kapitel über die Missionstätigkeit der Kirche als auch das Kapitel über die katechetische Unterweisung. Zu den beiden Begriffen „Evangelisierung“ und „Neuevangelisierung“ gibt es von kirchenrechtlicher Seite keine eindeutige Definition. In der Masterarbeit wird versucht, die Definitionen herauszuarbeiten. Zum Thema Neuevangelisierung können zwar verschiedene Canones herangezogen werden, allerdings ist eine Klärung dieses Begriffs wünschenswert.
Im fünften Kapitel werden die Empfehlungen im Dokument „Verkündigung und neue Evangelisierung in der Welt von heute“ von der Österreichischen Bischofskonferenz auf ihre rechtliche Qualität untersucht. Zum Abschluss wird nach Anregungen für die Neuevangelisierung bei der bis Mitte des 20. Jahrhunderts üblichen Volksmission gefragt. Obwohl viele Elemente für die heutige Zeit undenkbar sind, können ein paar davon zu einer vielfältigen Neuevangelisierung beitragen.
Keywords (deu)
KirchenrechtNeuevangelisierungKatecheseEvangelisierungMissionVolksmission
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
Number of pages
106
Association (deu)
License
- Citable links
- Other links
- Managed by
- DetailsObject typeContainerCreated30.10.2021 12:13:57 UTC
- Usage statistics-
- Metadata
- Export formats
