Abstract (deu)
Im Bereich Energie hängen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Europa vom Verhältnis des EU Rechts zu den bestehenden Bilateralen Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties-BITs), sowie den internationalen Investitionsabkommen (International Investment Agreements -IIAs) ab, die bisher von den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen worden sind. In den letzten Jahren haben vor allem zwei Ereignisse die Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die ausschließliche Kompetenz für ausländische Direktinvestitionsabkommen (extra EU FDIs) auf die EU übertragen. Ausländische Direktinvestitionen, die vor dem Vertrag von Lissabon beschlossen worden waren, unterlagen einer Übergangsregelung, die zu einer Beendigung jener ausländischen Abkommen hätte führen sollen, die mit dem EU Recht unvereinbar waren. Die Mitgliedstaaten richteten sich jedoch nicht nach den Übergangsregeln, sodass jene Investitionsabkommen noch immer in Kraft sind. Die EU Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten eingeleitet, um jene Investitionsabkommen zu beenden, die laut Europäischem Gerichtshof nicht dem EU Recht entsprechen. Jedoch hat das Gericht bisher nur in Bezug auf Kapitaltransfer entschieden, wobei die Frage der EU Rechtskompatibilität von Investitionsabkommen in anderen Bereichen noch immer unbeantwortet ist. Auf der intra-EU Seite haben sich durch die EU Erweiterungen zwischen 2004 und 2007 um Zentral- und Osteuropäische Staaten, die Investitionsabkommen, die mit jenen Staaten unterzeichnet worden und ursprünglich als ausländische Direktinvestitionsabkommen (extra EU FDIs) angesehen worden sind, nun in intra-EU BITs umgewandelt. Ihre Existenz und Wirksamkeit wird nun heiss debattiert, wobei die EU Kommission auf die Notwendigkeit ihrer Auflösung besteht, da sie mit EU Recht unvereinbar seien, während die Schiedsgerichte die BITs als gültig erachten und ihre Zuständigkeit bejaht haben. Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Angelegenheit noch nichts beschlossen, obwohl mehrere Fälle derzeit bei Gericht vorliegen, und eines Urteils harren. Die Tatsache, dass sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten Parteien des Vertrags über die Energiecharta sind, verkompliziert die Debatte. Viele intra-EU Energie Kaufverträge (Power Purchase Agreements -PPAs) basieren auf dem Energie Charta Vertrag. Die EU argumentiert, dass nach dem Völkerrecht das EU Recht auch in diesem Fall für die Mitgliedsstaaten vorzuherrschen hat, während die Schiedsgerichte wieder einmal anderer Ansicht sind. Der Konflikt hat Auswirkungen auf der Durchsetzungsebene. Laut EU können Schiedssprüche, die sich auf intra-EU BITs beziehen, die Gewährung staatlicher Hilfe für Investoren mit sich ziehen, wobei andere EU Investoren diskriminiert werden würden. Die Kommission opponiert nicht nur gegen diese Art von Schiedsspruch in Europa, sondern hat bereits amicus curiae Schriftsätze für Vollstreckungsverfahren in Nicht EU Ländern eingebracht. Diese Situation reflektiert das derzeitige Investitionsumfeld der EU, dessen unsicherer Zustand nachteilige Auswirkungen haben kann.