Abstract (deu)
Das peculium castrense (militärisches Sondergut) des als Soldat dienenden Haussohns (filius familias miles) nahm eine Sonderstellung im römischen Privatrecht ein, da es der väterlichen Familien- und Vermögensgewalt (patria potestas) weitgehend entzogen war. Den Anfangspunkt der juristischen Entwicklung der Rechtsfigur bildete die Testierfähigkeit, welche Augustus den im Militärdienst stehenden Haussöhnen hinsichtlich in castris erworbenen Vermögens (etwa Sold und Beute) zusprach (ius testandi). Die Rechtsstellung des Haussohns das peculium castrense betreffend wurde von Hadrian erweitert: es war fortan auch gewaltunterworfenen Veteranen möglich, über das peculium castrense ein Testament zu errichten. Zudem konnte der filius familias Sklaven aus dem peculium castrense freilassen und hatte auch den Patronat über diese inne. Das militärische Sondergut wurde folglich von den römischen Juristen als Eigentum des Haussohns angesehen.
Das den filii familias milites zugestandene ius testandi über das peculium castrense erwies sich als erster Schritt Richtung vermögensrechtliche Verselbstständigung von Hauskindern. Die vorliegende Dissertation widmet sich im Besonderen den Anfangsgründen und versucht, etwas Licht in die „dark ages“ dieser Rechtseinrichtung zu bringen. Sie kann damit als chronologisch aufgebauter erster Abschnitt einer Rechtsgeschichte des peculium castrense betrachtet werden, welche dessen Entwicklungslinien in der Zeit von Augustus bis Hadrian nachzeichnet. Dabei wird untersucht, inwiefern die Testierbefugnis des filius familias miles sowie überhaupt dessen Eingliederung in die Struktur und Organisation des Heeres die patria potestas berührte. Die Forschungsergebnisse zeigen auch die möglichen rechtspolitischen Motive auf, welche dazu führten, filii familias milites und seit Hadrian auch gewaltunterworfenen Veteranen ein ius testandi zu gewähren.