CC0 1.0 Universal - Beurteilung der Verzichtserklärung und der Lizenzerteilung im Rahmen der Fallback-Klausel nach österreichischem Recht
Guido Kucsko
Adolf Zemann
In vielen Bereichen ist es bereits gebräuchlich geworden, Texte und Bilder unter den Regelungen der so genannten "Creative Commons CCO 1.0 Universal" ("CC0") im Internet der Allgemeinheit öffentlich und frei zugänglich zu machen. Von Interesse könnte die Verwendung insbesondere auch für jene Werke sein, die im Rahmen einer Open Access Policy in Repositorien eingestellt werden. Die CC0 sieht grundsätzlich den weitest möglichen Verzicht auf das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vor (CC0 Punkt 2). In Folge soll dargestellt werden, ob ein solcher Verzicht, soweit er die urheberrechtlichen Verwertungsrechte betrifft, nach österreichischem Recht möglich ist bzw. wie die Fallback-Klausel nach österreichischem Recht beurteilt werden kann.
German
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