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Title (deu)
Immigration und Exil in Frankreich
Österreicher und Deutsche im französischen Fremden- und Flüchtlingsrecht 1933-1939
Author
Bernhard Trautwein
Adviser
Thomas Angerer
Assessor
Thomas Angerer
Abstract (deu)
In der vorliegenden Arbeit werden das französische Fremdenrecht und seine Bestimmungen für die nach Frankreich migrierten, österreichischen und deutschen Staatsangehörigen im Zeitraum zwischen Jänner 1933 und August 1939 dargestellt. Nach allgemeinen Überlegungen über die Bedeutung der Staatszugehörigkeit, die sich seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhundert zu einer entscheidenden Kategorie nationalstaatlicher Identität entwickelt, analysiert und beschreibt die Arbeit das französische Fremdenrecht zwischen 1933 und 1939 in Bezug auf Einreise, Aufenthalt, Bewegungsfreiheit, Arbeitserlaubnis und aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Dabei zeigt sich, dass für alle ausländischen Staatsangehörigen unabhängig ihrer Herkunft auf der höchsten Stufe des französischen Fremdenrechts dieselben Bestimmungen gelten und das Fremdenrecht auf dieser Ebene nur das Rechtsverhältnis zwischen Staatsbürgern und Ausländern regelt. Im Verlauf des Untersuchungszeitraumes erhalten deutsche Migranten im Sinne des « arrangement concernant l’institution d’un certificat d’identité pour les réfugiés provenant de la Sarre» vom Juni 1935 und des « arrangement provisoire concernant le statut des réfugiés provenant d’Allemagne » vom Juli 1936 auf Basis der beiden Übereinkommen einen eigenen Sonder(flüchtlings)status, durch den sie sich in Bezug auf Aufenthalt und aufenthaltsbeendende Maßnahmen von der allgemeinen Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger abheben. Obwohl grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen des französischen Fremdenrechtes unterworfen, hebt sich in einzelnen Teilbereichen, die im Rahmen von Durchführungsbestimmungen auf einer untergeordneten Ebene des französischen Rechtssystems geregelt sind, die Rechtsstellung von Migranten aus Österreich oder Deutschland von der Migranten anderer Staatsangehörigkeit ab. In diesem Zusammenhang besonders bedeutend ist die Suspendierung der allgemeinen Einreisevisumspflicht für österreichische Staatsangehörige, die in einem engen Zusammenhang mit der französischen Österreichpolitik vor dem Anschluss steht. Mit dem Anschluss zu deutschen Staatsbürgern geworden, werden Migranten aus dem ehemaligen Österreich von den französischen Behörden in einer staatsrechtlich kuriosen Praxis weiterhin als „ex-österreichische“ Staatsangehörige behandelt. In diesem Zusammenhang können in Bezug auf die Bewegungsfreiheit ausländischer Staatsangehöriger österreichspezifische Regelungen, die wiederum auf einer untergeordneten Stufe des französischen Fremdenrechtes verankert sind, festgestellt werden. Im Gegensatz zur Anzahl deutscher Migranten, die seit 1931 im sinken begriffen ist, steigert sich die Zahl der sich in Frankreich befindlichen österreichischen Migranten von 1926 bis 1939 um gut zwei Drittel. Zudem kann im Rahmen der Arbeit nachgewiesen werden, dass proportional zur Gesamtbevölkerung in Österreich und Deutschland sich seit 1931 stets mehr Österreicher als Deutsche auf französischem Staatsgebiet aufhalten. Insgesamt stellen Migranten aus Österreich und Deutschland gemeinsam mit 3% nur einen verschwindend kleinen Teil der sich in Frankreich befindlichen ausländischen Staatsangehörigen dar.
Keywords (deu)
ExilFrankreichFremdenrechtFlüchtling
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1249506
rdau:P60550 (deu)
129 S., LIV : graph. Darst., Kt.
Number of pages
138
Members (1)
Title (deu)
Immigration und Exil in Frankreich
Österreicher und Deutsche im französischen Fremden- und Flüchtlingsrecht 1933-1939
Author
Bernhard Trautwein
Abstract (deu)
In der vorliegenden Arbeit werden das französische Fremdenrecht und seine Bestimmungen für die nach Frankreich migrierten, österreichischen und deutschen Staatsangehörigen im Zeitraum zwischen Jänner 1933 und August 1939 dargestellt. Nach allgemeinen Überlegungen über die Bedeutung der Staatszugehörigkeit, die sich seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhundert zu einer entscheidenden Kategorie nationalstaatlicher Identität entwickelt, analysiert und beschreibt die Arbeit das französische Fremdenrecht zwischen 1933 und 1939 in Bezug auf Einreise, Aufenthalt, Bewegungsfreiheit, Arbeitserlaubnis und aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Dabei zeigt sich, dass für alle ausländischen Staatsangehörigen unabhängig ihrer Herkunft auf der höchsten Stufe des französischen Fremdenrechts dieselben Bestimmungen gelten und das Fremdenrecht auf dieser Ebene nur das Rechtsverhältnis zwischen Staatsbürgern und Ausländern regelt. Im Verlauf des Untersuchungszeitraumes erhalten deutsche Migranten im Sinne des « arrangement concernant l’institution d’un certificat d’identité pour les réfugiés provenant de la Sarre» vom Juni 1935 und des « arrangement provisoire concernant le statut des réfugiés provenant d’Allemagne » vom Juli 1936 auf Basis der beiden Übereinkommen einen eigenen Sonder(flüchtlings)status, durch den sie sich in Bezug auf Aufenthalt und aufenthaltsbeendende Maßnahmen von der allgemeinen Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger abheben. Obwohl grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen des französischen Fremdenrechtes unterworfen, hebt sich in einzelnen Teilbereichen, die im Rahmen von Durchführungsbestimmungen auf einer untergeordneten Ebene des französischen Rechtssystems geregelt sind, die Rechtsstellung von Migranten aus Österreich oder Deutschland von der Migranten anderer Staatsangehörigkeit ab. In diesem Zusammenhang besonders bedeutend ist die Suspendierung der allgemeinen Einreisevisumspflicht für österreichische Staatsangehörige, die in einem engen Zusammenhang mit der französischen Österreichpolitik vor dem Anschluss steht. Mit dem Anschluss zu deutschen Staatsbürgern geworden, werden Migranten aus dem ehemaligen Österreich von den französischen Behörden in einer staatsrechtlich kuriosen Praxis weiterhin als „ex-österreichische“ Staatsangehörige behandelt. In diesem Zusammenhang können in Bezug auf die Bewegungsfreiheit ausländischer Staatsangehöriger österreichspezifische Regelungen, die wiederum auf einer untergeordneten Stufe des französischen Fremdenrechtes verankert sind, festgestellt werden. Im Gegensatz zur Anzahl deutscher Migranten, die seit 1931 im sinken begriffen ist, steigert sich die Zahl der sich in Frankreich befindlichen österreichischen Migranten von 1926 bis 1939 um gut zwei Drittel. Zudem kann im Rahmen der Arbeit nachgewiesen werden, dass proportional zur Gesamtbevölkerung in Österreich und Deutschland sich seit 1931 stets mehr Österreicher als Deutsche auf französischem Staatsgebiet aufhalten. Insgesamt stellen Migranten aus Österreich und Deutschland gemeinsam mit 3% nur einen verschwindend kleinen Teil der sich in Frankreich befindlichen ausländischen Staatsangehörigen dar.
Keywords (deu)
ExilFrankreichFremdenrechtFlüchtling
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1249507
Number of pages
138