Abstract (deu)
Menschen mit Behinderung fordern soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Die Realisierung dieser Mindestforderungen ist für den beschriebenen Personenkreis eng mit der Möglichkeit verknüpft, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt einzunehmen.
Beschäftigungstherapie ist eine Maßnahme des zweiten bzw. geschützten Arbeitsmarktes. In Österreich weisen NutzerInnen von Beschäftigungstherapie kein Arbeitsverhältnis auf, verfügen über keine eigenständige Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und stehen somit außerhalb des Arbeitsrechtes. Sie nehmen den Status von KlientInnen ein; die Entlohnung erfolgt mittels eines so genannten therapeutischen Taschengelds. Die Beschäftigungstherapie stellt sich eher als eine beschützende und bewahrende denn als eine die Integration forcierende Einrichtung dar; die Übertrittszahlen von Beschäftigungstherapie in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt sind minimal.
Die vorliegende Diplomarbeit analysiert die Ursachen fehlender Übertrittsmöglichkeiten aus heilpädagogischer Perspektive. In der theoretischen Grundlegung werden speziell die Institutionalisierung von Menschen mit Behinderung und nachfolgende disziplinäre Konsequenzen diskutiert. Ein systemtheoretischer Exkurs zu sozialen Organisationen und eine sozialwissenschaftliche Betrachtung des allgemeinen Arbeitsmarktes ergänzen und erweitern den Diskurs. Im Anschluss folgen allgemeine Erörterungen zum Thema Arbeit, deren Bedeutungen, Auswirkungen von Arbeitsverlust sowie Darstellungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur (beruflichen) Integration von Menschen mit Behinderung und von Beschäftigungstherapie in Österreich. In den Ausführungen zum Forschungsstand werden (fehlende) Möglichkeiten beruflicher Rehabilitation für NutzerInnen von Beschäftigungstherapie, Untersuchungen zu Betreuungspersonal in Werkstätten und das System der Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland (WfbM) aufgezeigt. Die theoretische Grundlegung schließt mit der Forschungsfrage: Werden berufliche Rehabilitation und ein damit möglicherweise verbundener (Wieder-) Einstieg von derzeit beschäftigten Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt vom Betreuungspersonal in Beschäftigungseinrichtungen als Zielsetzungen ihrer Arbeit angesehen?
Die empirische Untersuchung erfolgte am Beispiel eines Wiener Trägervereins für Beschäftigungstherapie. Mittels qualitativer Befragung von BetreuerInnen zweier Werkstätten wurden Vorstellungen und Ansichten zu Beschäftigungstherapie erhoben. Als Auswertungsmethode diente die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass berufliche Rehabilitation und ein möglicher (Wieder-) Einstieg der NutzerInnen von Beschäftigungstherapie keine relevanten Zielsetzungen im Arbeitsalltag des Betreuungspersonals darstellen. Beschäftigungstherapie wird als eine arbeitsmarktferne, geschlossene Maßnahme gesehen. Die (Re-) Integration von NutzerInnen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist aus Sicht der BetreuerInnen kein Ziel dieser Maßnahme. Die Untersuchung lässt somit zu dem Schluss gelangen, dass berufliche Rehabilitation eher als „Werkstätten-Mythos“ beurteilt werden muss, denn als tatsächlich existierende Absicht. Unter diesen Vorrausetzungen kann Beschäftigungstherapie nur als berufliche Endstation gewertet werden.