Abstract (deu)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Gegenüberstellung der Rechnungslegung über
Restrukturierungsverpflichtungen gemäß den Vorschriften des UGB, HGB, US-GAAP und
IFRS.
Aufgrund der vorherrschenden Stellung der Ausschüttungs- und Steuerbemessungsfunktion
des Jahresabschlusses nach UGB bzw. HGB ergeben sich im Gegensatz zum Jahresabschluss
nach US-GAAP und IFRS, dessen Funktion in der Abdeckung des Informationsbedarfs des
Kapitalmarkts liegt, einige Unterschiede hinsichtlich der Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung
von geplanten Restrukturierungsverpflichtungen. So steht nach österreichischem bzw.
deutschem Recht der Grundsatz der Vorsicht im Zentrum der Rechnungslegung, im amerikanischen
und internationalen Regelungswerk stellt hingegen die Bewertung zum Fair Value
den Hauptgrundsatz der Bilanzierung dar.
Die grundlegendsten Unterschiede bei der Rechnungslegung über Restrukturierungsverpflichtungen
liegen in den Bereichen des Bilanzansatzes von Rückstellungen und deren Bewertung
sowie der Offenlegung zusätzlicher Anhangangaben. Der Detaillierungsgrad des Regelungsumfanges
betreffend Restrukturierungsverpflichtungen gemäß US-GAAP und IFRS ist im
Vergleich zu UGB und HGB sehr ausgeprägt. In der österreichischen und deutschen Rechnungslegung
finden im Fall von Restrukturierungsverpflichtungen demnach nur die allgemeinen
Vorschriften zur Bildung von Rückstellung in Verbindung mit den GoB ihre Anwendung.
Ein grundlegender Unterschied betreffend den Ansatz einer Rückstellung für Restrukturierungsverpflichtungen
besteht hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit der Verpflichtung.
UGB bzw. HGB berechtigen unter Anwendung der GoB und im Speziellen des Vorsichtsprinzips
bereits zu einer Erfassung von Rückstellungen in der Bilanz ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit
unter 50 % wohingegen bei IFRS mit einer Inanspruchnahme der Verpflichtung
zu mehr als 50 % gerechnet werden muss. US-GAAP sieht sogar die Voraussetzung einer
Eintrittswahrscheinlichkeit von über 80 % vor. Ferner schließen die Vorschriften der USGAAP
im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen des UGB und HGB den Ansatz von
Aufwandsrückstellungen prinzipiell aus, wohingegen IFRS neben dem generellen Ansatzverbot
im Fall von Restrukturierungen Ausnahmen zulässt. Ebenso kommt es im Zusammenhang
mit der Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen zu durchaus unterschiedlichen Wertansätzen.
Demnach wird im nach österreichischen und deutschen Recht aufgestellten JahresXXIV
abschluss der Wertansatz tendenziell eher höher ausfallen als im amerikanischen oder internationalen
Abschluss nach IFRS. Hinsichtlich der Offenlegung von Informationen betreffend
geplanter Restrukturierungsmaßnahmen sehen die Regelungen der US-GAAP und IFRS weitaus
detailliertere Anhangangaben als das UGB und HGB vor.
Wie sich bei vergleichender Betrachtung der Rechnungslegungssysteme durchgehend erkennen
lässt, liegen die Vorschriften der US-GAAP und IFRS hinsichtlich der Erfassung von
Restrukturierungsverpflichtungen im Jahresabschluss deutlich näher beisammen als jene des
UGB bzw. HGB. Es ist davon auszugehen, dass sich im Zuge des Konvergenzprojektes die
Regelungen der US-GAAP und IFRS noch weiter aneinander annähern werden um die derzeit
bestehenden Schwierigkeiten hinsichtlich der objektiven Vergleichbarkeit internationaler Jahresabschlüsse
in Zukunft zu minimieren.