Die vorliegende Arbeit behandelt unterschiedliche Aspekte der Sprachkonflikte auf den Balearen. Seit ihrer Eroberung durch die katalanisch-aragonesische Krone (1229) ist Katalanisch Amtssprache der Inseln. Im 18. Jahrhundert wurden die Balearen von der spanischen Krone eingenommen und die Bevölkerung per Dekret verpflichtet, im öffentlichen Leben Kastilisch zu sprechen. Dem darauffolgenden Verdrängungsprozess in der Decadència wurde erst an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, in der Renaixença, entgegengewirkt, als sich Teile der Bevölkerung für die Wiedereinführung ihrer eigenen Sprache im öffentlichen Leben einsetzten. In der Francodiktatur (1939-1975) war der öffentliche Gebrauch der katalanischen Sprache verboten. Das Autonomiestatut von 1983 legte Spanisch und Katalanisch als kooffizielle Amtssprachen der Balearen fest. Das Normalisierungsgesetz von 1986 bildet die gesetzliche Grundlage aller sprachenpolitischen Maßnahmen zur Durchsetzung des Katalanischen. Die jahrelang fehlende politische Unterstützung, die gesetzliche Pflicht aller Staatsbürger, Spanisch zu beherrschen, und die starke Immigration seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts verzögern den Normalisierungsprozess noch immer. Die weltweit starke Präsenz der spanischen Sprache und die fehlende Bereitschaft der Einwanderer, Katalanisch zu lernen, tragen wesentlich zu den aktuellen Sprachkonflikten auf den Inseln bei. Um dem Substitutionsprozess durch die spanische Sprache entgegenzuwirken, bedarf es gleichermaßen politischer Unterstützung und aktiver Teilnahme der Bevölkerung. Die Anerkennung des Katalanischen außerhalb seines Sprachgebiets sowie der selbstverständliche Gebrauch durch seine Sprecher sind wichtige Faktoren auf dem Weg zur sprachlichen Normalisierung.
Die vorliegende Arbeit behandelt unterschiedliche Aspekte der Sprachkonflikte auf den Balearen. Seit ihrer Eroberung durch die katalanisch-aragonesische Krone (1229) ist Katalanisch Amtssprache der Inseln. Im 18. Jahrhundert wurden die Balearen von der spanischen Krone eingenommen und die Bevölkerung per Dekret verpflichtet, im öffentlichen Leben Kastilisch zu sprechen. Dem darauffolgenden Verdrängungsprozess in der Decadència wurde erst an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, in der Renaixença, entgegengewirkt, als sich Teile der Bevölkerung für die Wiedereinführung ihrer eigenen Sprache im öffentlichen Leben einsetzten. In der Francodiktatur (1939-1975) war der öffentliche Gebrauch der katalanischen Sprache verboten. Das Autonomiestatut von 1983 legte Spanisch und Katalanisch als kooffizielle Amtssprachen der Balearen fest. Das Normalisierungsgesetz von 1986 bildet die gesetzliche Grundlage aller sprachenpolitischen Maßnahmen zur Durchsetzung des Katalanischen. Die jahrelang fehlende politische Unterstützung, die gesetzliche Pflicht aller Staatsbürger, Spanisch zu beherrschen, und die starke Immigration seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts verzögern den Normalisierungsprozess noch immer. Die weltweit starke Präsenz der spanischen Sprache und die fehlende Bereitschaft der Einwanderer, Katalanisch zu lernen, tragen wesentlich zu den aktuellen Sprachkonflikten auf den Inseln bei. Um dem Substitutionsprozess durch die spanische Sprache entgegenzuwirken, bedarf es gleichermaßen politischer Unterstützung und aktiver Teilnahme der Bevölkerung. Die Anerkennung des Katalanischen außerhalb seines Sprachgebiets sowie der selbstverständliche Gebrauch durch seine Sprecher sind wichtige Faktoren auf dem Weg zur sprachlichen Normalisierung.