Abstract (deu)
Wenn der freie Markt kein zuverlässiges Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Zielen 'gesunde Umwelt' und (umweltverschmutzenden) 'ökonomische Aktivitäten' herstellen kann, ist staatliches Eingreifen notwendig. In einem geschichtlichen Rückblick werden Entwicklungen des Handelsrechts, das Entstehen der Umweltbewegung und des Europäischen Umweltprozesses dargestellt. Regierungen müssen mittels Rechtsgrundlagen und anderen Instrumenten effiziente und effektive Umweltschutzsysteme entwerfen, um das gesamtpolitisch optimale Umweltschutz-Niveau zu erreichen. Eine Reihe von Möglichkeiten Staatsmacht einzusetzen wird beschrieben. Allerdings kann die Einmischung des Staats auch zu Staatsversagen führen. Mögliche Maßnahmen der Wirtschaft, Widerstand gegen die Auswirkungen staatlicher Eingriffe zu leisten, sind angeführt. Idealerweise orientiert sich der staatliche Entscheidungsprozess dabei an einer Social-Cost-Benefit-Analyse. Die Berechnung ist zwar äußerst kompliziert, könnte aber zu einer transparenten Diskussionsbasis führen. Die Fallstudie untersucht ein Begebnis der wechselseitigen Beeinflussung von staatlicher und ökonomischer Macht: die Erlangung einer 'Gefahr im Verzug'-Ausnahmegenehmigung des in der EU verbotenen Antibiotikums 'Streptomycin' für den landwirtschaftlichen Einsatz gegen den Feuerbrand in Österreich. Feuerbrand ist eine hochinfektiöse Pflanzenkrankheit, die mehrere Kernobstbaumsorten von hohem gewerblichem Interesse befallen kann. Der Einsatz von Streptomycin führt wegen möglicher Umweltschädigung, Gesundheitsrisiken und ökonomischer Schädigung zu Unstimmigkeiten. In der Studie werden das für die Umwelt harmlose Pflanzenschutzmittel 'Blossom Protect' und das Antibiotikum in einer Social-Cost-Benefit-Analyse einander gegenübergestellt. Es wurde dabei Staatsversagen festgestellt. Für die Aneignung des nötigen Expertenwissens wurden kompetente Vertreter verschiedener Stakeholder interviewt und der Versuch angestellt, die jeweiligen Möglichkeiten der Machtausübung im Hinblick auf die Zulassung von Streptomycin zu bewerten.