Abstract (deu)
Die vom 2. Vatikanischen Konzil „revitalisierte“ Bedeutung der Kollegialität des bischöflichen Amtes erforderte zugleich eine Neubestimmung des dreigestaltigen Ordo vom Episkopat her. Die Presbyter werden in den Konzilsdokumenten immer im engsten Konnex mit dem Episkopat beschrieben. Dabei trat auch die gemeinschaftliche Dimension des Presbyterats in seiner Bedeutung für die Kirche neu ins Bewusstsein. Deshalb beschrieb getreten war, beschrieb das Konzil die sakramental in der Weihe begründete Zusammengehörigkeit der Presbyter mit dem Bischof und untereinander mit dem aus der Rückbesinnung auf die frühkirchliche Überlieferung gewonnenen Begriff „Presbyterium“, allerdings ohne dabei ausdrücklich von einer „Kollegialität“ der Presbyter zu sprechen. In der theologischen Literatur der vergangenen Jahrzehnte gewinnt die Zuordnung und Synthetisierung der Begriffe „Kollegialität“ und „Presbyterium“ zunehmend an Bedeutung, aber auch reservierte und ablehnende Stellungnahmen zu einer solchen Verschränkung liegen vor.
In dieser Arbeit werden jene Dokumente des Konzils, die explizit auf den Begriff „Presbyterium“ zurückgreifen, darauf untersucht, ob und in wie weit die Kollegialitätsperspektive in diesem Zusammenhang angewendet werden kann. Das wird um eine Vertiefung zur thematischen Fragestellung im Bereich der Liturgie und des kanonischen Rechts ergänzt.