Abstract (deu)
Im Rahmen der Diplomarbeit „Die Bekämpfung des Menschenhandels durch die Europäische Union, unter besonderer Berücksichtigung Österreichs“ werden die Maßnahmen auf EU Ebene und das österreichische Engagement mit Fokus auf den Bereich Opferschutz analysiert.
Nach einer generellen Einführung in die Thematik werden die EU Aktivitäten auf die Frage untersucht, ob in den letzten Jahren eine Schwerpunktverlagerung von Strafverfolgung auf Opferschutz erfolgt ist. Namentlich werden „Der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels“ und die „Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind“ näher fokussiert.
Dabei wird evident, dass sich die EU bei Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ursprünglich auf Strafverfolgung beschränkt hat. Erst sukzessive gewinnt die Rolle des Opfers an Aufmerksamkeit. Obwohl Schutz und Unterstützungsleistungen für Betroffene ausgebaut worden sind, ist insbesondere bei der Gewährung des Aufenthaltstitels eine Instrumentalisierung des Opfers für die Strafverfolgung auffallend. Die Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung ist an die Kooperationsbereitschaft mit den Behörden gebunden.
Österreich hat sich im Bereich Menschenhandel Expertise erarbeitet. Auf nationaler Ebene wurde im Jahr 2004 eine interministerielle Task Force eingerichtet, um österreichische Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel effizienter koordinieren zu können. Das Kernstück der Zusammenarbeit ist „Der Nationale Aktionsplan gegen den Menschenhandel“, der einen umfassenden Ansatz an Maßnahmen bereitstellt und untereinander abstimmt.
In Bezug auf Opferschutz kann die Situation in Österreich als zufriedenstellend eingestuft werden. Obwohl durchaus noch in manchen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht, ist es nicht zuletzt der aktiven NGO und Opferschutzeinrichtung LEFÖ/IBF zu verdanken, dass die Opferrechte gewahrt werden.