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Title (deu)
Zur kritischen Analyse arbeitsökonomischer Fragen als Grundlage der Politik der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt der Europäischen Union
Author
Irene Teufelhart
Adviser
Christine Zulehner
Assessor
Christine Zulehner
Abstract (deu)

Die arbeitsökonomische Methodologie wurde seit den 60er Jahren in den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Frage des ökonomischen Nachweises der Verletzung der allgemeinen Bürgerrechte des Einzelnen durch Diskriminierung im Erwerbsleben entwickelt. Den politischen und institutionellen Voraussetzungen in den Vereinigten Staaten entsprechend, konzentriert sich die Bekämpfung der Diskriminierung im Erwerbsleben in den USA auf die einzelnen Unternehmen.
Die Politik zur Durchsetzung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Erwerbsleben der EG gründet sich auf einen umfassenden Ansatz. Neben der rechtlichen Regelung der Gleichbehandlung im Erwerbsleben, die einen hohen Stellenwert genießt, ist die Gleichstellung der Geschlechter auch als zentrales politisches Ziel der EG im Gründungsvertrag verankert.
Darüber hinaus werden den alten Mitgliedsstaaten der EG die Löhne und die Arbeitsbedingungen überwiegend auf überbetrieblicher Ebene - meist durch sozialpartnerschaftliche Einrichtungen - geregelt. Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit in der EG muss daher nicht zuletzt im Rahmen dieser Institutionen sichergestellt werden.
Um trotz des heterogenen Charakters der sozialen und institutionellen Vorraussetzungen in den Mitgliedsstaaten und trotz der beschränkten Kompetenzen der EG selbst auf sozialpolitischem Gebiet eine tendenzielle Vereinheitlichung der Sozial- und Wirtschaftspolitik zu erreichen, konzentrieren sich die Maßnahmen der EG auf die Festlegung von gemeinsamen Zielen und die Überwachung und Dokumentation der bei ihrer Umsetzung gemachten Fortschritte in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Verpflichtung, das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen aller gesetzten Schritte und Maßnahmen zu fördern, kommt die EG durch Expertisen zur Beurteilung, nicht nur der Fortschritte der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele, sondern vor allem auch durch eine kritische Überprüfung der verwendeten Maßzahlen und der statistischen und arbeitsökonomischen Grundlagen diesen Gegenstand behandelnder Studien, nach.
Im ersten Kapitel werden die grundlegenden Bestimmungsfaktoren der ökonomischen Schlechterstellung der Frau am Arbeitsmarkt in der EG und ihre kritische Beurteilung und Interpretation anhand der im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie verwendeten Indikatoren zur Überwachung des Fortschrittes bei der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt behandelt.
Im zweiten Kapitel werden die beiden wichtigsten Verfahren zur Analyse der Bestandteile des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern, zentrale Fragen ihrer kritischen Interpretation, die damit gewonnenen Hauptergebnisse und die Schlussfolgerungen für die Gleichbehandlungspolitik EG behandelt.
Hauptergebnis der kritischen Besprechung des methodologischen Instrumentariums zur Analyse des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern ist, dass ihre theoretische Grundlage, die Humankapitaltheorie, den Lohnunterschied auf Unterschiede zwischen persönlichen, produktivitätsrelevanten Eigenschaften der Beschäftigten, insbesondere der Arbeitserfahrung und der Bildung, zurückführt. In den letzten 30 Jahren ist aber die Erwerbsbeteiligung der Frau in bedeutendem Maße angestiegen und damit auch die Arbeitserfahrung der Frauen. In Bezug auf das Bildungsniveau haben die Frauen in der EG die Männer sogar überholt.
Dennoch ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern immer noch bedeutend.
Neuere Untersuchungen auf der Grundlage einer weiterentwickelten oder neu entwickelten Methodologie zeigen, dass als bestimmende Faktoren des Lohnunterschiedes die berufsmäßige Segregation und die Lohnstruktur in den Vordergrund getreten sind.
Zieht man die drei grundlegenden Bestimmungsfaktoren der Ungleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt, die Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung, die Segregation und der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern in Betracht, so zeigt sich, zunächst, dass nur bei der Erwerbsbeteiligung der Frau in den letzten 10 Jahren deutliche Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter in der EU erzielt worden sind. Es ist aber gezeigt worden, dass der Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frau von einem niedrigen Niveau aus unmittelbar sowohl zu einer Erhöhung der Segregation als auch zu einer Erhöhung des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern führt.
Daran zeigt sich erstens die grundlegende Bedeutung der Schaffung der Voraussetzungen für eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frau für die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben. Zweitens verdeutlichen diese Ergebnisse die Bedeutung der Interdependenzen der verschiedenen Bestimmungsfaktoren für die Beurteilung der Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt.
Wirksame Maßnahmen zur Verringerung des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern sollten sich, neben der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frau, auch auf die Lohnpolitik, die den Systemen der Lohnfestsetzung geschuldeten Ungleichheiten und die allgemeine Lohnungleichheit, richten.
Für die Verringerung des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern, die Teil der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist, wurden keine konkreten Ziele und kein Zeitrahmen festgelegt. Da auf diesem Gebiet in den letzten zehn Jahren offenbar kein Fortschritt erzielt wurde, wir die Festlegung von konkreten Zielen auf EG-Ebene empfohlen.

Keywords (deu)
GleichbehandlungspolitikMänner und FrauenArbeitsmarktEuropäische Union
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1256802
rdau:P60550 (deu)
121 S.
Number of pages
120
Members (1)
Title (deu)
Zur kritischen Analyse arbeitsökonomischer Fragen als Grundlage der Politik der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt der Europäischen Union
Author
Irene Teufelhart
Abstract (deu)

Die arbeitsökonomische Methodologie wurde seit den 60er Jahren in den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Frage des ökonomischen Nachweises der Verletzung der allgemeinen Bürgerrechte des Einzelnen durch Diskriminierung im Erwerbsleben entwickelt. Den politischen und institutionellen Voraussetzungen in den Vereinigten Staaten entsprechend, konzentriert sich die Bekämpfung der Diskriminierung im Erwerbsleben in den USA auf die einzelnen Unternehmen.
Die Politik zur Durchsetzung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Erwerbsleben der EG gründet sich auf einen umfassenden Ansatz. Neben der rechtlichen Regelung der Gleichbehandlung im Erwerbsleben, die einen hohen Stellenwert genießt, ist die Gleichstellung der Geschlechter auch als zentrales politisches Ziel der EG im Gründungsvertrag verankert.
Darüber hinaus werden den alten Mitgliedsstaaten der EG die Löhne und die Arbeitsbedingungen überwiegend auf überbetrieblicher Ebene - meist durch sozialpartnerschaftliche Einrichtungen - geregelt. Die Gleichbehandlung und Chancengleichheit in der EG muss daher nicht zuletzt im Rahmen dieser Institutionen sichergestellt werden.
Um trotz des heterogenen Charakters der sozialen und institutionellen Vorraussetzungen in den Mitgliedsstaaten und trotz der beschränkten Kompetenzen der EG selbst auf sozialpolitischem Gebiet eine tendenzielle Vereinheitlichung der Sozial- und Wirtschaftspolitik zu erreichen, konzentrieren sich die Maßnahmen der EG auf die Festlegung von gemeinsamen Zielen und die Überwachung und Dokumentation der bei ihrer Umsetzung gemachten Fortschritte in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Verpflichtung, das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen aller gesetzten Schritte und Maßnahmen zu fördern, kommt die EG durch Expertisen zur Beurteilung, nicht nur der Fortschritte der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele, sondern vor allem auch durch eine kritische Überprüfung der verwendeten Maßzahlen und der statistischen und arbeitsökonomischen Grundlagen diesen Gegenstand behandelnder Studien, nach.
Im ersten Kapitel werden die grundlegenden Bestimmungsfaktoren der ökonomischen Schlechterstellung der Frau am Arbeitsmarkt in der EG und ihre kritische Beurteilung und Interpretation anhand der im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie verwendeten Indikatoren zur Überwachung des Fortschrittes bei der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt behandelt.
Im zweiten Kapitel werden die beiden wichtigsten Verfahren zur Analyse der Bestandteile des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern, zentrale Fragen ihrer kritischen Interpretation, die damit gewonnenen Hauptergebnisse und die Schlussfolgerungen für die Gleichbehandlungspolitik EG behandelt.
Hauptergebnis der kritischen Besprechung des methodologischen Instrumentariums zur Analyse des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern ist, dass ihre theoretische Grundlage, die Humankapitaltheorie, den Lohnunterschied auf Unterschiede zwischen persönlichen, produktivitätsrelevanten Eigenschaften der Beschäftigten, insbesondere der Arbeitserfahrung und der Bildung, zurückführt. In den letzten 30 Jahren ist aber die Erwerbsbeteiligung der Frau in bedeutendem Maße angestiegen und damit auch die Arbeitserfahrung der Frauen. In Bezug auf das Bildungsniveau haben die Frauen in der EG die Männer sogar überholt.
Dennoch ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern immer noch bedeutend.
Neuere Untersuchungen auf der Grundlage einer weiterentwickelten oder neu entwickelten Methodologie zeigen, dass als bestimmende Faktoren des Lohnunterschiedes die berufsmäßige Segregation und die Lohnstruktur in den Vordergrund getreten sind.
Zieht man die drei grundlegenden Bestimmungsfaktoren der Ungleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt, die Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung, die Segregation und der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern in Betracht, so zeigt sich, zunächst, dass nur bei der Erwerbsbeteiligung der Frau in den letzten 10 Jahren deutliche Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter in der EU erzielt worden sind. Es ist aber gezeigt worden, dass der Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frau von einem niedrigen Niveau aus unmittelbar sowohl zu einer Erhöhung der Segregation als auch zu einer Erhöhung des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern führt.
Daran zeigt sich erstens die grundlegende Bedeutung der Schaffung der Voraussetzungen für eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frau für die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben. Zweitens verdeutlichen diese Ergebnisse die Bedeutung der Interdependenzen der verschiedenen Bestimmungsfaktoren für die Beurteilung der Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt.
Wirksame Maßnahmen zur Verringerung des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern sollten sich, neben der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frau, auch auf die Lohnpolitik, die den Systemen der Lohnfestsetzung geschuldeten Ungleichheiten und die allgemeine Lohnungleichheit, richten.
Für die Verringerung des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern, die Teil der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist, wurden keine konkreten Ziele und kein Zeitrahmen festgelegt. Da auf diesem Gebiet in den letzten zehn Jahren offenbar kein Fortschritt erzielt wurde, wir die Festlegung von konkreten Zielen auf EG-Ebene empfohlen.

Keywords (deu)
GleichbehandlungspolitikMänner und FrauenArbeitsmarktEuropäische Union
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1256803
Number of pages
120