In der vedischen Epoche existierten in Indien noch keine Reinkar-nationsvorstellungen. Man hatte ein lineares Zeitverständnis und man glaubte an ein irdisches Leben bis zum Tod und danach an ein ewiges glückliches Leben in der Welt der seligen Väter. Ethische Überlegungen spielten in den damaligen Jenseitsvorstellungen höchstens ansatzweise eine Rolle, weshalb man auch an kein jenseitiges Gericht zum Zweck einer Tatvergeltung glaubte. In der spätvedischen Zeit kam es aber zu einer entscheidenden Veränderung. In den jüngeren Upanishaden (ab etwa 900 v. Chr.) begann sich ein zyklisches Denken herauszubilden und der Glaube an einen jenseitigen Wiedertod entstand. Gleichzeitig fand ethisches Denken Eingang in die hinduistischen Nachtodvorstellungen. Aus den beiden Elementen entwickelte sich die Karma-Samsara-Lehre, die auch heute noch zentraler Glaubensinhalt aller wichtigen hinduistischen Traditionen ist. Diese Lehre besagt, dass Getanes abgegolten werden muss und sich nicht folgenlos verlieren darf, wenn ein Mensch stirbt. Daher muss es eine Wiedergeburt geben, weil nur in einer neuen Existenz den Postulaten der Gerechtigkeit, Kontinuität und Kausalität entsprochen werden kann. Für seine Taten wird ein Verstorbener zunächst in einer Himmelswelt belohnt oder in einer Höllenwelt bestraft, bevor er eine Wiedergeburt erfährt, die ebenfalls durch seine Taten in früheren Existenzen bestimmt wird. Diese Abläufe bedürfen keiner göttlichen Intervention sondern werden durch das universelle Karma-Gesetz bestimmt. Dem ewigen Kreislauf der Wieder-geburten, der als leidvoll empfunden wird, kann man aber durch die Erlö-sung entfliehen. In allen hinduistischen Traditionen werden Wege aufgezeigt, die zur Erlösung führen.
In der vedischen Epoche existierten in Indien noch keine Reinkar-nationsvorstellungen. Man hatte ein lineares Zeitverständnis und man glaubte an ein irdisches Leben bis zum Tod und danach an ein ewiges glückliches Leben in der Welt der seligen Väter. Ethische Überlegungen spielten in den damaligen Jenseitsvorstellungen höchstens ansatzweise eine Rolle, weshalb man auch an kein jenseitiges Gericht zum Zweck einer Tatvergeltung glaubte. In der spätvedischen Zeit kam es aber zu einer entscheidenden Veränderung. In den jüngeren Upanishaden (ab etwa 900 v. Chr.) begann sich ein zyklisches Denken herauszubilden und der Glaube an einen jenseitigen Wiedertod entstand. Gleichzeitig fand ethisches Denken Eingang in die hinduistischen Nachtodvorstellungen. Aus den beiden Elementen entwickelte sich die Karma-Samsara-Lehre, die auch heute noch zentraler Glaubensinhalt aller wichtigen hinduistischen Traditionen ist. Diese Lehre besagt, dass Getanes abgegolten werden muss und sich nicht folgenlos verlieren darf, wenn ein Mensch stirbt. Daher muss es eine Wiedergeburt geben, weil nur in einer neuen Existenz den Postulaten der Gerechtigkeit, Kontinuität und Kausalität entsprochen werden kann. Für seine Taten wird ein Verstorbener zunächst in einer Himmelswelt belohnt oder in einer Höllenwelt bestraft, bevor er eine Wiedergeburt erfährt, die ebenfalls durch seine Taten in früheren Existenzen bestimmt wird. Diese Abläufe bedürfen keiner göttlichen Intervention sondern werden durch das universelle Karma-Gesetz bestimmt. Dem ewigen Kreislauf der Wieder-geburten, der als leidvoll empfunden wird, kann man aber durch die Erlö-sung entfliehen. In allen hinduistischen Traditionen werden Wege aufgezeigt, die zur Erlösung führen.