Abstract (deu)
Das Rechtsinstitut der Stiftung bzw Privatstiftung erfreut sich sowohl im Fürstentum
Liechtenstein als auch in Österreich größter Beliebtheit. Dies zeigt sich vor allem in der
Anzahl der bestehenden Stiftungen: Während in Liechtenstein per 12. September 2008
47.404 Stiftungen bestanden, waren im österreichischen Firmenbuch per 30. Juli 2008
3.124 Privatstiftungen eingetragen. Bemerkenswert ist dabei, dass davon ausgegangen
werden kann, dass in Liechtenstein zwischen 3000 und 6000 Stiftungen bestehen, welche
österreichische Stifter und/oder Begünstigte haben. Den Abfluss von Vermögen in
ausländische – insbesondere liechtensteinische – Stiftungen hintanzuhalten, war daher
auch eines der erklärten Ziele des österreichischen Gesetzgebers bei der Schaffung des
Privatstiftungsgesetzes.
Die österreichische Privatstiftung sollte von Anfang an als Konkurrenzprodukt zur
liechtensteinischen Stiftung ausgestaltet werde und letztere hatte darum auch eine wesentliche
Vorbildfunktion bei der Schaffung des PSG hatte. Durch die nunmehr erfolgte
Totalrevision des liechtensteinischen Stiftungsrechts ergibt sich die aus rechtsvergleichender
Sicht interessante Konstellation, dass sich das einstige Vorbild (PGR), nun seinerseits
an seinem Nachahmer (PSG) orientiert. Neben der sogleich ins Auge fallenden
Angleichung der Diktion an das PSG, dienten einige Regelungen des PSG ausdrücklich
als Rezeptionsvorlage für die entsprechenden liechtensteinischen Bestimmungen. Außerdem
konnte der liechtensteinische Gesetzgeber auf das umfangreiche Schrifttum und
die Judikatur zum PSG zurückgreifen.
Die vorliegende Arbeit soll nun einen systematischen Vergleich des österreichischen
Privatstiftungsrechts und des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts bieten. Gerade
wegen des oben erwähnten Konkurrenzverhältnisses auf dem Gebiet des Stiftungsrechtes
ist eine vergleichende Betrachtung der beiden Rechtsordnungen von großem praktischem
Interesse. Von einer ausdrücklichen Schwerpunktsetzung auf einzelne Aspekte
des Stiftungsrechts wird dabei bewusst abgesehen. Vielmehr ist es das Ziel dieser Arbeit
einen Gesamtvergleich zwischen der österreichischen Privatstiftung und der liechtensteinischen
Stiftung zu ziehen. Dennoch sollen dabei verschiedene Teilbereiche wegen
ihrer praktischen Relevanz vertiefend behandelt werden. Bei jenen Bereichen, die aufgrund
des Umfangs der Arbeit, nicht derart ausführlich dargestellt werden können, wird
anhand eines umfangreichen Anmerkungsapparates auf weiterführende Literatur verwiesen.
Neben dem unmittelbaren Vergleich der beiden Rechtsordnungen werden weiters
die Hintergründe der neuen Regelungen im liechtensteinischen Stiftungsrecht sowie
ihr Verhältnis zu den stiftungsrechtlichen Bestimmungen des PGR vor der Totalrevision
dargestellt.