Abstract (deu)
Altlasten als ein Nebenprodukt des Wohlstands und des wirtschaftlichen Fortschritts wurden spätestens anlässlich des Fischer-Deponie-Skandals in der Mitterndorfer Senke in den 80-er Jahren in Österreich gesellschaftlich wahrgenommen und diskutiert. Die Antwort auf die Altlastenproblematik war die Einführung des Altlastensanierungsgesetzes im Jahr 1989 als einer der Paradefälle für Anlassgesetzgebung. Das Altlastensanierungsgesetz hat nach wie vor im Wesentlichen die Finanzierung der Altlastensanierung zum Ziel. Eigenständige Pflichten zur Sanierung sind nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich einige Sanierungsverpflichtungen herauskristallisiert, mittels derer die zuständigen Behörden die Sanierung von Altlasten vordergründig vorschreiben und durchführen lassen. Diese Sanierungsverpflichtungen können in prioritäre und sekundäre Sanierungsverpflichtungen unterteilt werden. Nach einer Analyse des Ist-Zustandes lassen sich folgende rechtspolitischen Verbesserungsvorschläge ableiten: (1) Die systematische Erfassung von kontaminierten Flächen, (2) die Schaffung eines neuen Materien- und Verfahrensgesetzes unter Beachtung der folgenden Elemente sowie (3) die Einführung von raumordnungsrechtlichen Steuerungselementen.