You are here: University of Vienna PHAIDRA Detail o:1263524
Title (deu)
Finanzielle Unterstützung des Aktienerwerbes in England, Österreich und Deutschland
Author
Christina Gasser
Adviser
Manfred Straube
Assessor
Manfred Straube
Assessor
Josef Aicher
Abstract (deu)

Diese Arbeit befasst sich mit einer rechtsvergleichenden Gegenüberstellung der jeweils nationalen Verbotsbestimmung in England, Österreich und Deutschland, die ihre „gemeinsame Wurzel“ in einer europäischen Richtlinienvorgabe, Art 23 KapitalRL, haben.
Gemäß Art 23 KapitalRL darf eine Gesellschaft im Hinblick auf den Erwerb ihrer Aktien durch einen Dritten – außer in bestimmten Ausnahmefällen – weder Vorschüsse geben noch Darlehen gewähren oder Sicherheiten leisten. Die aus dieser Richtlinienvorgabe entstammenden nationalen Verbotsbestimmungen sind somit Hauptgegenstand der gegenständlichen Arbeit.
Der Erste Teil der gegenständlichen Arbeit stellt überblicksartig den Werdegang der europäischen Richtlinienvorgabe des Verbotes finanzieller Unterstützung des Aktienerwerbes dar. Aufbauend auf einer kurzen Darstellung der Kapitalrichtlinie im Allgemeinen, wird auf die konkrete Richtlinienbestimmung eingegangen, wobei auch ein Blick auf ihre geschichtliche Entwicklung geworfen wird. In diesem Zusammenhang wird auch kurz auf ihre Neuregelung im Zuge der Erlassung der Änderungsrichtlinie im Jahre 2006 eingegangen. Im Anschluss wird ein Überblick über die erfolgte Umsetzung in den einzelnen, zu untersuchenden Mitgliedsstaaten gegeben.
Trotz der auf europäischer Ebene vorhandenen Richtlinienvorgabe ist dennoch bereits auf den ersten Blick eine Abweichung zwischen der englischen, der österreichischen und der deutschen Verbotsbestimmung auszumachen. So sind erhebliche Unterschiede in Bezug auf den Wortlaut als auch auf den Umfang der Bestimmungen festzustellen. Folglich wird im zweiten Teil der gegenständlichen Arbeit ein Überblick über die jeweiligen nationalen Bestimmungen gegeben und im Anschluss daran mittels einer rechtsvergleichenden Analyse die Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufgezeigt, wobei hier auch auf einzelne Problemkreise eingegangen wird.
Der dritte Teil der gegenständlichen Arbeit befasst sich mit möglichen alternativen Regelungsansätzen in Bezug auf das Verbot finanzieller Unterstützung. So wurde in England etwa im Zuge der Abschaffung des Verbotes der finanziellen Unterstützung für private companies mit Erlassung des CA 2006 der weiter bestehende Schutz der Gesellschaftsgläubiger mittels alternativer Regelungsansätze, wie etwa dem allgemeinen Grundsatz der Kapitalerhaltung, einigen Bestimmungen des Insolvenzrechtes oder auch den directors’ duties, zur Kenntnis gebracht. Hiernach wird ein kurzer Überblick über die möglichen, insbesondere von der Lehre in den Vordergrund gerückten Rechtsinstitute der englischen Rechtsordnung geboten, welche nunmehr den Platz des Verbotes der finanziellen Unterstützung hinsichtlich private companies einnehmen und zumindest einen Schutz für die missbräuchlichsten Praktiken bieten sollen. Im Anschluss daran befasst sich der zweite Abschnitt dieses Teiles mit dem Rechtsinstitut des „Verbotes der Einalgenrückgewähr“, welches sowohl in Österreich als auch in Deutschland auf eine lange traditionsreiche Existenz zurückblicken kann. So wird insbesondere in Deutschland die Meinung vertreten, das Verbot der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbes sei im Lichte der mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr einhergehenden umfassenden Vermögensbindung reduntant. Auch in der österreichischen Lehre ist eine ähnliche Einstellung zu verspüren. Insofern befasst sich dieser Abschnitt mit dem Verhältnis dieser beider Rechtsinstitute zueinander und untersucht mitunter die Rechtfertigung ihrer Koexistenz im Lichte des tradierten Grundsatzes der Vermögensbindung, welcher durch das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 52 öAktG und des § 57 dAktG zum Ausdruck gebracht wird.
Hauptaugenmerk der vorliegenden Arbeit ist die Aktiengesellschaft. Dies aufgrund der ausdrücklichen, alleinigen Anwendung der Kapitalrichtlinie und somit auch der Richtlinienvorgabe hinsichtlich des Verbotes der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbes auf diese Gesellschaftsform. In Anbetracht der englischen Rechtslage ist folglich vornehmlich auf die Gesellschaftsform der public companies limited by shares (im Folgenden „public company“) Bezug genommen worden. Bezieht sich eine Ausführung dieser Arbeit in Abkehr dazu auf die Gesellschaftsform der GmbH bzw der private company limited by shares (im Folgenden „private company“), so ist darauf ausdrücklich hingewiesen worden.

Keywords (deu)
RechtsvergleichVerbot der finanziellen Unterstützung
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1263524
rdau:P60550 (deu)
361 S.
Number of pages
361
Members (1)
Title (deu)
Finanzielle Unterstützung des Aktienerwerbes in England, Österreich und Deutschland
Author
Christina Gasser
Abstract (deu)

Diese Arbeit befasst sich mit einer rechtsvergleichenden Gegenüberstellung der jeweils nationalen Verbotsbestimmung in England, Österreich und Deutschland, die ihre „gemeinsame Wurzel“ in einer europäischen Richtlinienvorgabe, Art 23 KapitalRL, haben.
Gemäß Art 23 KapitalRL darf eine Gesellschaft im Hinblick auf den Erwerb ihrer Aktien durch einen Dritten – außer in bestimmten Ausnahmefällen – weder Vorschüsse geben noch Darlehen gewähren oder Sicherheiten leisten. Die aus dieser Richtlinienvorgabe entstammenden nationalen Verbotsbestimmungen sind somit Hauptgegenstand der gegenständlichen Arbeit.
Der Erste Teil der gegenständlichen Arbeit stellt überblicksartig den Werdegang der europäischen Richtlinienvorgabe des Verbotes finanzieller Unterstützung des Aktienerwerbes dar. Aufbauend auf einer kurzen Darstellung der Kapitalrichtlinie im Allgemeinen, wird auf die konkrete Richtlinienbestimmung eingegangen, wobei auch ein Blick auf ihre geschichtliche Entwicklung geworfen wird. In diesem Zusammenhang wird auch kurz auf ihre Neuregelung im Zuge der Erlassung der Änderungsrichtlinie im Jahre 2006 eingegangen. Im Anschluss wird ein Überblick über die erfolgte Umsetzung in den einzelnen, zu untersuchenden Mitgliedsstaaten gegeben.
Trotz der auf europäischer Ebene vorhandenen Richtlinienvorgabe ist dennoch bereits auf den ersten Blick eine Abweichung zwischen der englischen, der österreichischen und der deutschen Verbotsbestimmung auszumachen. So sind erhebliche Unterschiede in Bezug auf den Wortlaut als auch auf den Umfang der Bestimmungen festzustellen. Folglich wird im zweiten Teil der gegenständlichen Arbeit ein Überblick über die jeweiligen nationalen Bestimmungen gegeben und im Anschluss daran mittels einer rechtsvergleichenden Analyse die Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufgezeigt, wobei hier auch auf einzelne Problemkreise eingegangen wird.
Der dritte Teil der gegenständlichen Arbeit befasst sich mit möglichen alternativen Regelungsansätzen in Bezug auf das Verbot finanzieller Unterstützung. So wurde in England etwa im Zuge der Abschaffung des Verbotes der finanziellen Unterstützung für private companies mit Erlassung des CA 2006 der weiter bestehende Schutz der Gesellschaftsgläubiger mittels alternativer Regelungsansätze, wie etwa dem allgemeinen Grundsatz der Kapitalerhaltung, einigen Bestimmungen des Insolvenzrechtes oder auch den directors’ duties, zur Kenntnis gebracht. Hiernach wird ein kurzer Überblick über die möglichen, insbesondere von der Lehre in den Vordergrund gerückten Rechtsinstitute der englischen Rechtsordnung geboten, welche nunmehr den Platz des Verbotes der finanziellen Unterstützung hinsichtlich private companies einnehmen und zumindest einen Schutz für die missbräuchlichsten Praktiken bieten sollen. Im Anschluss daran befasst sich der zweite Abschnitt dieses Teiles mit dem Rechtsinstitut des „Verbotes der Einalgenrückgewähr“, welches sowohl in Österreich als auch in Deutschland auf eine lange traditionsreiche Existenz zurückblicken kann. So wird insbesondere in Deutschland die Meinung vertreten, das Verbot der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbes sei im Lichte der mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr einhergehenden umfassenden Vermögensbindung reduntant. Auch in der österreichischen Lehre ist eine ähnliche Einstellung zu verspüren. Insofern befasst sich dieser Abschnitt mit dem Verhältnis dieser beider Rechtsinstitute zueinander und untersucht mitunter die Rechtfertigung ihrer Koexistenz im Lichte des tradierten Grundsatzes der Vermögensbindung, welcher durch das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 52 öAktG und des § 57 dAktG zum Ausdruck gebracht wird.
Hauptaugenmerk der vorliegenden Arbeit ist die Aktiengesellschaft. Dies aufgrund der ausdrücklichen, alleinigen Anwendung der Kapitalrichtlinie und somit auch der Richtlinienvorgabe hinsichtlich des Verbotes der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbes auf diese Gesellschaftsform. In Anbetracht der englischen Rechtslage ist folglich vornehmlich auf die Gesellschaftsform der public companies limited by shares (im Folgenden „public company“) Bezug genommen worden. Bezieht sich eine Ausführung dieser Arbeit in Abkehr dazu auf die Gesellschaftsform der GmbH bzw der private company limited by shares (im Folgenden „private company“), so ist darauf ausdrücklich hingewiesen worden.

Keywords (deu)
RechtsvergleichVerbot der finanziellen Unterstützung
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1263525
Number of pages
361