Abstract (deu)
Das Ziel der vorliegenden Arbeit bestand darin Rechtfertigungen von Tätern nach einer (hypothetischen) moralischen Regelverletzung (z.B. physische oder verbale Gewalt, sozialer Ausschluss) zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurden zwei bereits in der Literatur bekannte Konstrukte herangezogen, nämlich zum Einen die Moral Disengagement Theory von Albert Bandura (1996) und zum Anderen das Konzept des Moral Reasoning von Tina Malti und Kollegen (2009).
Nachdem die vorliegenden Literaturbefunde sich ausschließlich mit Kindern im europäischen Ausland beschäftigen, soll dies die erste Arbeit sein, die dieser Frage bei österreichischen Kindern auf den Grund geht. Deshalb wurden die zweiten, dritten und vierten Klassen österreichischer Kooperativer Mittelschulen sowie Hauptschulen untersucht und es lagen anfänglich die Daten von 497 Kindern vor. Nach Aussieben derjenigen Kinder, die zu viele Missings in den Daten aufwiesen bzw. nach einer Kategorisierung in vier Gruppen, nämlich bullies, victims, bully-victims und Unbeteiligte, existierten zwei Stichproben, mit denen je nach Fragestellung gearbeitet wurde.
Den Kindern wurden zwei Erhebungsinstrumente vorgelegt, die sich auf oben angeführte Theorien stützten. Das war zum ersten die Moral Disengagement Scale von Bandura (1996) und zum zweiten die Moral-Reasoining Vignetten von Malti und Strohmeier (2009). Die Hauptfragestellung, die darin bestand, ob sich die vier genannten Gruppen signifikant in ihren MD-Werten unterscheiden, erbrachte einen signifikanten Unterschied zwischen den Gruppen bullies und bully-victims und der Gruppe unbeteiligte Kinder. Hinsichtlich des Geschlechts besteht weder ein Unterschied in Bezug auf die Werte auf der MDS, noch bezüglich der Rechtfertigungen, die die Kinder anführen, ausgenommen moralische Rechtfertigungen. Die Fragestellung, ob sich Kinder mit und Kinder ohne Migrationshintergrund hinsichtlich des Scores auf der MDS unterscheiden, fällt nicht signifikant aus. Allerdings gibt es teilweise signifikante Unterschiede in Bezug auf die Zugehörigkeit der Rechtfertigungen, die die Kinder angeben.
Jedenfalls sollten die Ergebnisse dahingehend überprüft und weitergeführt werden, als eine größere Stichprobe herangezogen wird, da sich in dieser Untersuchung der Wegfall eines erheblichen Teils der Stichprobe eventuell problematisch gestaltet haben könnte.