Abstract (deu)
Die vorliegende Diplomarbeit behandelt die Entwicklung der tschechischen administrativen und politischen Terminologie im Rahmen der Habsburger Monarchie im Zeitraum 1848 bis 1918. Der engere Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 1849 bis 1852. Die Nachwirkung der geprägten Termini umfasst jedoch einen weitaus längeren Zeitraum (mindestens bis zum Ende der Monarchie) / da die Juridisch-politische Terminologie normativ wirkte und den Redakteuren der Reichsgesetzblätter während ihrer Übersetzungsarbeiten als Hilfsmittel zur Seite stand. In manchen Bereichen dauert der Einfluss der damals geprägten Terminologie sogar noch bis heute an und überdauerte die „Entösterreicherung“ der Ersten tschechoslowakischen Republik.
Objekt der Untersuchung sind die Juridisch-politische Terminologie für die slawischen Sprachen Oesterreichs in ihrer deutsch-böhmischen Separat-Ausgabe sowie die Übersetzungen ins Tschechische der zwischen 1849 und 1852 erschienenen Reichsgesetzblätter.
Ziel der Arbeit war die Beantwortung der Frage / inwiefern das Deutsche beziehungsweise konkret die deutsche Sprache österreichischer Prägung als Mittler- und Gebersprache Einfluss auf die Entwicklung der tschechischen verwaltungssprachlichen und politischen Terminologie nahm und inwiefern die tschechische Terminologie sich von ihrem deutschen Pendant unterschied beziehungsweise Anleihen aus ihm nahm oder einen gänzlich anderen Weg einschlug.Die vorliegende Diplomarbeit behandelt die Entwicklung der tschechischen administrativen und politischen Terminologie im Rahmen der Habsburger Monarchie im Zeitraum 1848 bis 1918. Der engere Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 1849 bis 1852. Die Nachwirkung der geprägten Termini umfasst jedoch einen weitaus längeren Zeitraum (mindestens bis zum Ende der Monarchie), da die Juridisch-politische Terminologie normativ wirkte und den Redakteuren der Reichsgesetzblätter während ihrer Übersetzungsarbeiten als Hilfsmittel zur Seite stand. In manchen Bereichen dauert der Einfluss der damals geprägten Terminologie sogar noch bis heute an und überdauerte die „Entösterreicherung“ der Ersten tschechoslowakischen Republik.
Objekt der Untersuchung sind die Juridisch-politische Terminologie für die slawischen Sprachen Oesterreichs in ihrer deutsch-böhmischen Separat-Ausgabe sowie die Übersetzungen ins Tschechische der zwischen 1849 und 1852 erschienenen Reichsgesetzblätter.
Ziel der Arbeit war die Beantwortung der Frage, inwiefern das Deutsche beziehungsweise konkret die deutsche Sprache österreichischer Prägung als Mittler- und Gebersprache Einfluss auf die Entwicklung der tschechischen verwaltungssprachlichen und politischen Terminologie nahm und inwiefern die tschechische Terminologie sich von ihrem deutschen Pendant unterschied beziehungsweise Anleihen aus ihm nahm oder einen gänzlich anderen Weg einschlug.