Abstract (deu)
In der vorliegende Arbeit wird versucht Abgrenzungskriterien zwischen zulässigem und unzulässigem Gebrauch datenschutzrechtlicher Zustimmungen anhand von Zustimmungsregelungen in der österreichischen Rechtsordnung zu erarbeiten. Nach der Auseinandersetzung mit dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Begriff des subjektiven Rechts (Kapitel 4) wird die Rechtsnatur der Zustimmung (Kapitel 5) vor allem aus rechtsgeschäftlicher Sicht beleuchtet (Kapitel 5.3). In Kapitel 4 sind die Kapiteln über das Verhältnis der Eingriffsermächtigungen des § 1 Abs 2 DSG 2000 untereinander (Kapitel 4.7) sowie das Verhältnis des einfachgesetzlichen Zustimmungsbegriff zum verfassungsgesetzlichen (Kapitel 4.6.2.3) enthalten. Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Frage wann Zustimmungserklärungen erzwungen sind. Diese Frage wird im Kapitel 6.1, intensiv behandelt. Dabei wird unterschieden zwischen echten Zustimmungsfällen, in denen keine überwiegende berechtigte Interessen anderer vorliegen und unechten Zustimmungsfällen, in denen überwiegende berechtigte Interessen anderer am Grundrechtseingriff bestehen und daher eigentlich eine Zustimmung gar nicht erforderlich ist. Zur Unterscheidung dieser Zustimmungsfälle (siehe Kapitel 4.6.2.1) bedarf es einer Interessenabwägung – für die hier auch eine mögliche Objektivierung (Kapitel 4.6.3.3) vorgeschlagen wird.
Die mit der Zustimmung als Willenserklärung verbundenen Fragen werden in Kapitel 6.2 behandelt: insbesondere die Untersuchung der Zulässigkeit von Widerspruchsobliegenheiten (Kapitel 6.2.2), fingierten Zustimmungserklärungen (Kapitel 6.2.3) und ihr Unterschied zu konkludenten Zustimmungserklärungen sowie die Möglichkeiten zur Auflösung von Widersprüchen zwischen Zustimmungserklärungen (Kapitel 6.2.4).
Im zivilrechtlichen Kapitel 7 wird besonders auf das Kapitel 7.3 zur Stellvertretung sowie den Wirkungen eines Widerrufs (Kapitel 7.4.2) hingewiesen.