Abstract (deu)
Minderheitenschutz stellt eine sensible Thematik dar. Im Vergleich zu anderen Nationalstaaten werden Minderheiten in Italien seit einiger Zeit durch spezifische Normen geschützt und gefördert.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die ladinische Sprachminderheit in den Dolomiten. Sie ist heute in drei Provinzen ansässig, die auf zwei italienische Regionen aufgeteilt sind. Diese Aufteilung auf drei administrative Teilgebiete ist auf die faschistische Entnationalisierungspolitik in den Jahren 1923 und 1927 zurückzuführen. Bezüglich des Minderheitenschutzes handelt es sich bei den Ladinern um einen besonderen Fall, der aufgrund der Dreiteilung starke Unterschiede aufweist. Die Ladiner in den Provinzen Bozen und Trient befinden sich in der Autonomen Region Trentino-Südtirol und werden durch spezielle Maßnahmen innerhalb des Autonomiestatuts geschützt, wobei es über Jahrzehnte auch hier Unterschiede gab. Jener Teil der Gruppe, welcher in der Provinz Belluno der Region Venetien siedelt, erhält keinen qualifizierten Schutz von Seiten der Region. Erst mit dem allgemeinen Minderheitenschutzgesetz Nr. 482/1999 wurden den Ladiner Bellunos einige Zugeständnisse gemacht.
Es wird den Fragen nachgegangen, wie der italienische Staat mit der ladinischen Sprachgemeinschaft in den Dolomiten umgeht und welche Unterschiede im Schutzniveau der Minderheit auf regionaler, sowie provinzbezogener Ebene im Hinblick auf Repräsentation der Gruppe und Verwendung der Sprache in den verschiedenen Institutionen existieren? Außerdem werden mittels einer Skizzierung der ethnolinguistischen Vitalität der Dolomitenladiner, die Überlebenschancen der Gruppe eingeschätzt.