Die Arbeit widmet sich der Frage, welche Spannungsfelder in der Menschenrechtsdebatte zwischen Universalismus und Kulturalismus auftreten und wie diesen begegnet werden kann. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. Es werden exemplarisch die universalistische Argumentation nach Heiner Bielefeldt, der kulturalistische Ansatz nach Bénézet Bujo sowie ein Vergleich beider Positionen dargestellt. Im ersten Teil stehen die Themen Freiheit und Individuum sowie die Klärung zwischen Entstehungs- und Begründungszusammenhang der Menschenrechte besonders im Mittelpunkt. Der Schutz der Freiheit des Individuums und seiner Würde wird in den erklärten Rechten immer wieder unterstrichen. Dabei geht es nach Bielefeldt um die Sicherung des guten Zusammenlebens aller Menschen, Völker und Nationen in einer globalisierten Welt. Die Frage der Gemeinschaft in den Menschenrechten ist für Bielefeldt insofern ein Thema, als er das Recht auf freie Vergemeinschaftung unterstreicht, in dem jedes Individuum sich frei entscheiden kann, ob oder welcher Gemeinschaft es angehören möchte. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der kulturalistischen Sichtweise von Bénézet Bujo. Wie auch andere Vertreter kulturalistischer Positionen im Bezug auf die Menschenrechte führt er den (vermeintlichen) Gegensatz von Individuum und Gemeinschaft in anderen kulturellen Kontexten, in diesem Fall des afrikanischen Kontextes, als Begründung an, warum Menschenrechte nur bedingt bzw. keine universale Geltung beanspruchen können. Die Gemeinschaft steht in der afrikanischen Ethik an erster Stelle. Bujo vertritt auch die unter Kulturalisten gängige Position, dass die Menschenrechte ein Produkt des „Westens“ und seinen Vorstellungen des freien Individuums seien, weshalb es nicht möglich sei, die Menschenrechte in der jetzigen Form anzuerkennen, da die Gemeinschaft in ihnen keinen Wert an sich darstellt. Ausgehend von dieser fehlenden Gemeinschaftsdimension thematisiert Bujo in seiner Auseinandersetzung einzelne Artikel der Menschenrechtsklärung und argumentiert damit gegen einen universalen Anspruch der Menschenrechte. Sowohl Bielefeldt als auch Bujo treten für einen Dialog über die Menschenrechte ein. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich daher gezielt dem Versuch einer Gegenüberstellung der Argumente von Bielefeldt und Bujo. Es wird deutlich, dass Freiheit, Individuum und Gemeinschaft keine unvereinbaren Gegensätze darstellen müssen, um die Menschenrechte universal anzuerkennen. Vielmehr sollen die Argumente in einen fruchtbaren Dialog gebracht werden, der in seinem Bemühen um Verständigung nicht auf die Unfreiheiten der Menschen im Laufe der Geschichte vergessen darf, der aber ebenso die Irrwege in der modernen Gesellschaft im Rahmen der Menschenrechtsdebatte thematisieren muss.
Die Arbeit widmet sich der Frage, welche Spannungsfelder in der Menschenrechtsdebatte zwischen Universalismus und Kulturalismus auftreten und wie diesen begegnet werden kann. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. Es werden exemplarisch die universalistische Argumentation nach Heiner Bielefeldt, der kulturalistische Ansatz nach Bénézet Bujo sowie ein Vergleich beider Positionen dargestellt. Im ersten Teil stehen die Themen Freiheit und Individuum sowie die Klärung zwischen Entstehungs- und Begründungszusammenhang der Menschenrechte besonders im Mittelpunkt. Der Schutz der Freiheit des Individuums und seiner Würde wird in den erklärten Rechten immer wieder unterstrichen. Dabei geht es nach Bielefeldt um die Sicherung des guten Zusammenlebens aller Menschen, Völker und Nationen in einer globalisierten Welt. Die Frage der Gemeinschaft in den Menschenrechten ist für Bielefeldt insofern ein Thema, als er das Recht auf freie Vergemeinschaftung unterstreicht, in dem jedes Individuum sich frei entscheiden kann, ob oder welcher Gemeinschaft es angehören möchte. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der kulturalistischen Sichtweise von Bénézet Bujo. Wie auch andere Vertreter kulturalistischer Positionen im Bezug auf die Menschenrechte führt er den (vermeintlichen) Gegensatz von Individuum und Gemeinschaft in anderen kulturellen Kontexten, in diesem Fall des afrikanischen Kontextes, als Begründung an, warum Menschenrechte nur bedingt bzw. keine universale Geltung beanspruchen können. Die Gemeinschaft steht in der afrikanischen Ethik an erster Stelle. Bujo vertritt auch die unter Kulturalisten gängige Position, dass die Menschenrechte ein Produkt des „Westens“ und seinen Vorstellungen des freien Individuums seien, weshalb es nicht möglich sei, die Menschenrechte in der jetzigen Form anzuerkennen, da die Gemeinschaft in ihnen keinen Wert an sich darstellt. Ausgehend von dieser fehlenden Gemeinschaftsdimension thematisiert Bujo in seiner Auseinandersetzung einzelne Artikel der Menschenrechtsklärung und argumentiert damit gegen einen universalen Anspruch der Menschenrechte. Sowohl Bielefeldt als auch Bujo treten für einen Dialog über die Menschenrechte ein. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich daher gezielt dem Versuch einer Gegenüberstellung der Argumente von Bielefeldt und Bujo. Es wird deutlich, dass Freiheit, Individuum und Gemeinschaft keine unvereinbaren Gegensätze darstellen müssen, um die Menschenrechte universal anzuerkennen. Vielmehr sollen die Argumente in einen fruchtbaren Dialog gebracht werden, der in seinem Bemühen um Verständigung nicht auf die Unfreiheiten der Menschen im Laufe der Geschichte vergessen darf, der aber ebenso die Irrwege in der modernen Gesellschaft im Rahmen der Menschenrechtsdebatte thematisieren muss.