Abstract (deu)
Österreich hat seit 1955 unterschiedliche Migrationsströme zu bewältigen. Bis 1980 konnte ein Großteil der in Österreich aufhältigen Fremden noch vor einer asylrechtlichen Beurteilung durch Auswanderung in Länder, wie etwa USA, Kanada oder Neuseeland, aber auch durch Integration in Österreich eine neue Heimat finden.
Mit der wirtschaftlichen Verschlechterung wurde es jedoch immer schwerer, Personen ohne Flüchtlingsstatus zu integrieren. Dies hatte zur Folge, dass sich die Asylverfahren durch immer wieder eingebrachte Berufungen verlängerten und dadurch die Verweilzeit der Asylsuchenden in der Bundesbetreuung Jahre betrug. Zu Beginn der 90er Jahre kamen hilfesuchende Menschen aus dem früheren Jugoslawien nach Österreich. Da nur einem kleinen Teil der Vertriebenen der Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Konvention zukam, wurde kein Verfahren nach der Genfer Konvention und dem Bundesbetreuungsgesetz eingeleitet, sondern der Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt. Die Unterbringung und Betreuung wurde auf privatwirtschaftlicher Basis zwischen der Bundesregierung (Bundesministerium für Inneres) und den Ländern vertraglich abgesichert.
Der Autor untersuchte die Vor-und Nachteile dieser Konstruktion gegenüber der herkömmlichen Asylpraxis. In der vorliegenden Arbeit werden die Ursachen des innerstaatlichen Konflikts im früheren Jugoslawiens ebenso beleuchtet, wie die gegensätzlichen Verfahren bei der Betreuung der Vertriebenen/Asylwerber nach dem Asylgesetz/Bundesbetreuungsgesetz einerseits und dem Aufenthaltsgesetz/privat-wirtschaftliche Verträge andererseits.