Abstract (deu)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Verhandlungen Österreichs im GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Agrarbereich. Ziel des GATT war der Abbau der Zölle, der Handelsbeschränkungen und -verzerrungen. Dieses Ziel konnte nur teilweise erreicht werden.
Die GATT-Verhandlungen über der „Landwirtschaft“ zugerechnete Waren umfassten die Zolltarifkapitel 1 - 24, d. h. lebende Tiere, Fische, Milch, Getreide, Obst und Gemüse, Zucker und ihre Verarbeitungserzeugnisse, Kaffee, Kakao und andere Erzeugnisse der tropischen Zone, Getränke, Wein, Tabak und Tabakwaren.
Ausgehend von der 1948 erfolgten Gründung des GATT wurden die für diesen Verhandlungsbereich wichtigsten Artikel, ihre Entwicklung, das Umfeld der jeweiligen Runden und die Auseinandersetzungen zwischen den wichtigsten Protagonisten (USA und EWG/EG/EU) behandelt. Dabei wird über die Landwirtschaft hinausgehend auf das jeweilige politische und wirtschaftliche Umfeld dieser Verhandlungen eingegangen.
Die wichtigsten Materien zur Regelung des Außenhandels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ihre GATT-rechtlichen Problematiken und die von Österreich in den Verhandlungsrunden eingeräumten Konzessionen werden dargestellt.
Erst die Uruguay-Runde (1986 bis 1994) führte 1995 zur Gründung der World Trade Organisation (WTO), als Basis der WTO zur Festschreibung der weiter geltenden Bestimmungen im GATT´94, der Beseitigung bisheriger Ausnahmegenehmigungen und zum Abschluss zahlreicher Abkommen und Vereinbarungen zu verschiedenen Materien, so zum Agreement on Agriculture. Dieses stellt für den gesamten Agrarbereich die erste umfassende Disziplin in den Bereichen Außenschutz, interne direkt produktionswirksame Stützungen sowie Exportsubventionen und ihrer Senkung dar.
Die Sonderrechte der Entwicklungsländer wurden in alle Vereinbarungen der WTO übernommen. Sie blieben für die Kernbereiche der europäischen landwirtschaft-lichen Erzeugung bedeutungslos.
Da der Beitritt zur WTO mit jenem zur EU zusammen fiel, übernahm Österreich deren Verpflichtungen. Bei Nichtbeitritt zur EU wären die von Österreich eingeräum-ten Konzessionen wirksam geworden. Diese werden in der vorliegenden Arbeit ebenfalls behandelt, weil auch von ihnen schwerwiegende Konsequenzen auf die österreichische Landwirtschaft zugekommen wären.