Abstract (deu)
Die vorliegende Arbeit ist eine rechtswissenschaftliche Untersuchung der Datensicherheit im Rahmen der österreichischen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gemäß der Richtlinie 2006/24/EG, welche die flächendeckende vorrätige Speicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Zugangsdaten durch alle Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -Dienste innerhalb der EU vorschreibt. Die Bereitstellung solcher Dienste beinhaltet regelmäßig die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer. Die österreichische Umsetzung der Richtlinie erfolgte durch eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) und wurde am 18. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl. I Nr. 27/2011), wobei die Speicherverpflichtung für die Anbieter erst mit 1.4.2012 in Kraft treten wird. Das Gesetz enthält jedoch zur Datensicherheit nur relativ grobe Vorgaben, die detaillierte Ausgestaltung bleibt einer Verordnung in Ausführung der §§ 94 Abs. 4 und 102c TKG vorbehalten. Um dem Datenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgeheimnis sowie den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere dessen Artikel 8 zum Schutz des Privatlebens und der Korrespondenz zu entsprechen, müssen diese Daten geheim gehalten werden, wozu insbesondere auch Maßnahmen auf der technischen Ebene notwendig sind, die auf der rechtlichen Ebene erfasst und beschrieben werden müssen. Die Verpflichtung zur effektiven Wahrung der Grundrechte aller Nutzer erfordert dabei auch, ein System einer revisionssicheren Protokollierung zu etablieren und so eine ausreichende Nachvollziehbarkeit für den Rechtsschutz zu gewährleisten.
Die Zielsetzung dieser Dissertation ist, im ersten Teil (Kapitel II) ausgehend von den Grundrechten und dem Europarecht bis hin zur innerstaatlichen Umsetzung den normativen Unterbau zu evaluieren, der für die Beschreibung eines Sorgfaltsmaßstabs auf rechtlicher und technischer Ebene bei der Verarbeitung und Übermittlung von Verkehrsdaten relevant ist, unter besonderer Beachtung eines hohen Niveaus an Datensicherheit und Grundrechtsschutz. Die Arbeit behandelt sowohl das Thema der Datensicherheit bei den Anbietern unternehmensintern, als auch im Zusammenhang mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten im Falle einer Auskunft an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Da in der Praxis der Schwerpunkt der Datensicherheitsprobleme eindeutig bei der sicheren Übermittlung der Daten liegt, steht im Zentrum des zweiten Teils ein Konzept einer zentralen Datendrehscheibe (Kapitel III). Die sogenannte „Durchlaufstelle“ (DLS) wird in der Arbeit als Referenzmodell entwickelt und dargestellt. Personenbezogene Inhalte werden nach diesem Konzept verschlüsselt zwischen Absender und Empfänger ausgetauscht und sind der DLS nicht zugänglich. Die Beteiligten sind über gesicherte Transportverbindungen mit fortgeschrittenen Signaturen angebunden, identifiziert und authentifiziert. Das System wirkt durch die zentrale Protokollierung aller Auskunftsvorgänge auch auf die Datensicherheit beim Anbieter und die Rechtsschutzmöglichkeiten zurück.
Im Dritten Teil werden im Speziellen insgesamt 13 wesentliche Problemkreise und deren Fragestellungen diskutiert, die für die Praxis mit den Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung einhergehen. Die Behandlung jedes Problemkreises schließt mit einem konkreten Vorschlag, wie den jeweiligen Fragen im Rahmen einer Umsetzungsverordnung zur Datensicherheit begegnet werden könnte, um den Vorgaben aus der normativen Analyse des ersten Teils zu entsprechen. Technische Anforderungen werden dabei normativ formuliert, um die wesentlichen Funktionen technischer Hilfsmittel rechtlich hinreichend zu determinieren.