Abstract (deu)
In der vorliegenden Arbeit wird die derzeit geltende Rechtslage im Bereich des Tiertransportwesens untersucht und sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen im Vergleich zur „alten“ Rechtslage bzw zur Rechtslage in Österreich vor dem Beitritt zur EU aufgezeigt.
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, diversen Richtlinien und schlussendlich durch die Verordnung 1/2005 und das Tiertransportgesetz 2007 hat sich die Rechtslage in den letzten Jahrzehnten häufig geändert bzw weiterentwickelt, verbessert, aber auch verschlechtert. In der vorliegenden Arbeit wird das Recht der Europäischen Union und das diesbezügliche österreichische Recht untersucht.
Der Bereich des Tiertransportwesens wird auf europäischer Ebene nunmehr mittels der VO 1/2005 geregelt. Die Tatsache, dass der Bereich mittels VO und nicht mehr nur mittels RL geregelt wird, ist positiv zu beurteilen. Größter Kritikpunkt ist die noch immer unverändert lange Transportdauer. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Platzangebot, dass den Tieren während des Transports zur Verfügung stehen muss, es ist teilweise viel zu knapp bemessen. Auch die Strafbestimmung eröffnet den Mitgliedstaaten einen zu großen Gestaltungsspielraum.
Das österreichischen Tiertransportgesetz 2007 enthält Durchführungs- und Vollzugs¬bestimmungen hinsichtlich der VO 1/2005. Die Strafbestimmungen des TTG sind viel zu weich gestaltet, die Geldstrafen sind zu niedrig bemessen und nicht abschreckend. Die Tatsache, dass der österreichische Gesetzgeber den Geltungsbereich des TTG auch auf Landwirte – für die unter gewissen Umständen gemäß der VO 1/2005 – nur einzelne Bestimmungen gelten, ausgedehnt hat, verstößt sowohl gegen das Unionsrecht als auch gegen die österreichische Verfassung.
Auch die Verkürzung der erlaubten Beförderungsdauer für rein innerstaatliche Tiertransporte ist – obwohl vom Tierschutzgedanken geleitet - als verfassungswidrig zu beurteilen.
Eine Überarbeitung der VO 1/2005 und des TTG ist dringend geboten.