Abstract (deu)
Gemäß dem österreichischen Kunstförderungsgesetz haben Kunstschaffende in Österreich keinen Anspruch auf Subventionen, hingegen besitzt jeder von ihnen das Recht Antrag auf Förderung in der Kunstsektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu stellen. Die vorliegende Arbeit greift das Thema Kulturförderungsverwaltung in Österreich auf und beleuchtet sowohl den geschichtlichen und kulturpolitischen Hintergrund, die Basis der österreichischen Kunstförderung in Form des Kunstförderungsgesetzes von 1988 als auch die Praxis des Subventionsverfahrens in der Kunstsektion. Der Schwerpunkt liegt vorwiegend bei der Förderung von Musik. Stichwörter wie Image und Imagepflege sind im „Musikland“ Österreich wichtige Begriffe für das Verständnis zur Förderung von Musik. Die „Wiener Festwochen“ als Fallbeispiel sollen den Förderungsprozess veranschaulichen und unter kulturpolitischen wie auch ökonomischen Aspekten die Bedeutung von Subventionen darstellen. Den Abschluss der Arbeit bilden diverse Problemfelder, Verbesserungsvorschläge des Kunstförderungsverfahrens sowie Anforderungen an die Kulturförderungsverwaltung, zusammengefasst im Weißbuch zur Reform der Kulturpolitik in Österreich von 1999.