You are here: University of Vienna PHAIDRA Detail o:1284463
Title (deu)
Amtshaftungsrechtliche Folgen der Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren
Author
Cora Leskovar
Adviser
Christian Piska
Assessor
Christian Piska
Assessor
Gerhard Muzak
Abstract (deu)
Die Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Rechtsträger nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes für die fehlerhafte Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren haften. Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, hat die Behörde gem § 52 Abs 1 AVG einen ihr beigegebenen oder ihr zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen beizuziehen. Wenn ein Amtssachverständiger nicht zur Verfügung steht oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann ausnahmsweise eine andere geeignete Person als Sachverständiger gem § 52 Abs 2 und Abs 3 AVG herangezogen werden. Sowohl der Amtssachverständige und als auch der nichtamtliche Sachverständige werden im Verwaltungsverfahren als Hilfsorgane der Behörde tätig. Amtssachverständigen können aber auch abseits des Verfahrenssrechts weitergehende Befugnisse hoheitlicher Natur zukommen. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wird aber in den letztern Jahren auch vermehrt auf Private übertragen, sodass es auch die Rechtsstellung des beliehenen bzw in Pflicht genommenen Sachverständigen zu erörtern gilt. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erörterung der allgemeinen Haftungsvoraussetzung nach dem Amtshaftungsgesetz und der Untersuchung der Organstellung der einzelnen Arten von Sachverständigen sowie deren Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze. Die Autorin begründet die These, dass auch dem nichtamtlichen Sachverständigen Organstellung im Sinne des § 1 Abs 2 AHG zukommt, da die gutachterliche Tätigkeit des nichtamtlichen Sachverständigen als unterstützende Tätigkeit im Dienste der Erreichung der eigentlichen hoheitlichen Zielsetzung anzusehen ist, da sie in einem hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe steht. Im Ergebnis kommt daher auch Amtshaftung für die fehlerhafte Tätigkeit des nichtamtlichen Sachverständigen in Betracht.
Keywords (deu)
AmtshaftungSachverständigeVerwaltungsverfahrennichtamtlicheamtliche
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1284463
rdau:P60550 (deu)
186 S.
Number of pages
186
Members (1)
Title (deu)
Amtshaftungsrechtliche Folgen der Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren
Author
Cora Leskovar
Abstract (deu)
Die Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Rechtsträger nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes für die fehlerhafte Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren haften. Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, hat die Behörde gem § 52 Abs 1 AVG einen ihr beigegebenen oder ihr zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen beizuziehen. Wenn ein Amtssachverständiger nicht zur Verfügung steht oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann ausnahmsweise eine andere geeignete Person als Sachverständiger gem § 52 Abs 2 und Abs 3 AVG herangezogen werden. Sowohl der Amtssachverständige und als auch der nichtamtliche Sachverständige werden im Verwaltungsverfahren als Hilfsorgane der Behörde tätig. Amtssachverständigen können aber auch abseits des Verfahrenssrechts weitergehende Befugnisse hoheitlicher Natur zukommen. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wird aber in den letztern Jahren auch vermehrt auf Private übertragen, sodass es auch die Rechtsstellung des beliehenen bzw in Pflicht genommenen Sachverständigen zu erörtern gilt. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erörterung der allgemeinen Haftungsvoraussetzung nach dem Amtshaftungsgesetz und der Untersuchung der Organstellung der einzelnen Arten von Sachverständigen sowie deren Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze. Die Autorin begründet die These, dass auch dem nichtamtlichen Sachverständigen Organstellung im Sinne des § 1 Abs 2 AHG zukommt, da die gutachterliche Tätigkeit des nichtamtlichen Sachverständigen als unterstützende Tätigkeit im Dienste der Erreichung der eigentlichen hoheitlichen Zielsetzung anzusehen ist, da sie in einem hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe steht. Im Ergebnis kommt daher auch Amtshaftung für die fehlerhafte Tätigkeit des nichtamtlichen Sachverständigen in Betracht.
Keywords (deu)
AmtshaftungSachverständigeVerwaltungsverfahrennichtamtlicheamtliche
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1284464
Number of pages
186