Abstract (deu)
Der Vorstand einer börsenotierten Aktiengesellschaft ist sowohl auf Grund der aktienrechtlichen Normen, als auch der kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zur Verschwiegenheit und zur Wahrung von vertraulichen Angaben bzw. Insiderinformationen verpflichtet. Dieser Pflicht des Vorstands, die Gesellschaft vor einem Schaden zu bewahren und den Anforderungen des Kapitalmarkts in Hinblick auf Insiderinformationen gerecht zu werden, stehen weitreichende
Publizitätspflichten gegenüber. Um das Funktionieren des Kapitalmarkts zu garantieren und das Anlegervertrauen zu stärken, aber auch durch die rasche und einfache Weitergabe und Zurverfügungstellung von Informationen, werden Informationspflichten immer weiter ausgedehnt.