Die Dissertationsarbeit behandelt das Dritte Energie-Binnenmarktpaket im Gassektor, wobei die Hintergründe und die Entwicklung vorgestellt werden, bevor auf die Inhalte und in weiterer Folge auf den Schwerpunkt Entflechtung eingegangen wird.
Der zweite Teil der Dissertationsarbeit widmet sich der nationalen Umsetzung des Dritten Energiepaketes in Österreich und konzentriert sich dabei auf die praktische Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen.
Im Jahr 2009 wurde das 3 Energie-Binnenmarktpaket im Gassektor verabschiedet. In der maßgeblichen Richtlinie (2009/73/EG) fordert das dritte Energiepaket die Entbündelung des Netzes von der Erzeugung und dem Vertrieb. Dazu stellt es den Mitgliedstaaten 4 Konzepte zur Auswahl.
Im Rahmen der Behandlung der Richtlinie wurde auf zwei wesentliche Rechtsfragen im Detail eingegangen: das Aufsichtsorgan im österreichischen Gesellschaftsrecht und die Grundrechtskonformität einer Kapitalaufstockungsverpflichtung gemäß Artikel 22 der Richtlinie.
Das Gaswirtschaftsgesetz (GWG 2011) ist am 21. November 2011 in Kraft getreten. Für den Österreichischen Netzbetreiber wurde das ITO Modell gewählt.
Die nationale Umsetzung des Energie-Binnenmarktpaketes im Bereich des Unbundlings entspricht im Allgemeinen sehr genau der maßgeblichen Richtlinie. Bei vielen Bestimmungen kann man eine nahezu wortgleiche Umsetzung der Richtlinie beobachten. Es ist jedoch zu früh, um die genauen Auswirkungen und allenfalls Erfolge des Dritten Energiepaketes beurteilen zu können.
Die Dissertationsarbeit behandelt das Dritte Energie-Binnenmarktpaket im Gassektor, wobei die Hintergründe und die Entwicklung vorgestellt werden, bevor auf die Inhalte und in weiterer Folge auf den Schwerpunkt Entflechtung eingegangen wird.
Der zweite Teil der Dissertationsarbeit widmet sich der nationalen Umsetzung des Dritten Energiepaketes in Österreich und konzentriert sich dabei auf die praktische Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen.
Im Jahr 2009 wurde das 3 Energie-Binnenmarktpaket im Gassektor verabschiedet. In der maßgeblichen Richtlinie (2009/73/EG) fordert das dritte Energiepaket die Entbündelung des Netzes von der Erzeugung und dem Vertrieb. Dazu stellt es den Mitgliedstaaten 4 Konzepte zur Auswahl.
Im Rahmen der Behandlung der Richtlinie wurde auf zwei wesentliche Rechtsfragen im Detail eingegangen: das Aufsichtsorgan im österreichischen Gesellschaftsrecht und die Grundrechtskonformität einer Kapitalaufstockungsverpflichtung gemäß Artikel 22 der Richtlinie.
Das Gaswirtschaftsgesetz (GWG 2011) ist am 21. November 2011 in Kraft getreten. Für den Österreichischen Netzbetreiber wurde das ITO Modell gewählt.
Die nationale Umsetzung des Energie-Binnenmarktpaketes im Bereich des Unbundlings entspricht im Allgemeinen sehr genau der maßgeblichen Richtlinie. Bei vielen Bestimmungen kann man eine nahezu wortgleiche Umsetzung der Richtlinie beobachten. Es ist jedoch zu früh, um die genauen Auswirkungen und allenfalls Erfolge des Dritten Energiepaketes beurteilen zu können.