Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegenüber Frankreich in den Jahren 2007 bis 2011. Zur Reduzierung des Betrachtungsgegenstandes auf ein vernünftiges Maß wurden darüber hinaus die aus strafrechtlicher Sicht besonders relevanten Bestimmungen der Artikel 3 (Verbot der Folter), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 7 (keine Strafe ohne Gesetz) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgewählt.
Ziel der Arbeit ist zum einen die Darstellung der aus Frankreich stammenden Fälle, mit denen sich der EGMR auseinanderzusetzen hatte. Zum anderen verfolgt sie den Zweck, die wesentlichen Wertungen und Aussagen im Rahmen der Argumentation des EGMR aufzuzeigen. Aus diesem Grund wird auf abstrakte Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen verzichtet. Die Bedeutung der einzelnen in der EMRK garantierten Rechte soll vielmehr anhand der konkreten Fälle aufgezeigt werden.
Die Arbeit gliedert sich zu diesem Zweck in zwei Teile:
Der erste Teil stellt kurz die Entstehung des EGMR und die hinter diesem stehenden Gedanken und Motive dar. Außerdem werden seine Arbeitsweise und seine Organisation beschrieben. Der zweite Teil widmet sich sodann der Aufbereitung der Entscheidungen. Obschon der Fokus auf den Urteilen liegt, soll jedoch nicht zur Gänze auf systematische Ausführungen zu den einzelnen Artikeln verzichtet werden; diese finden sich daher am Anfang eines jeden Kapitels. Die Darstellung der jeweiligen Garantien ist folgendermaßen aufgebaut: Zunächst wird der Sachverhalt geschildert, soweit er für das Verständnis und die jeweils geltend gemachte Rechtsverletzung von Bedeutung ist. Danach wird die Argumentation des EGMR dargestellt, wobei die wesentlichsten Aussagen hervorgehoben werden.
Wiewohl der Untersuchungsgegenstand ein juristischer ist, kann und soll auch nicht der Anspruch einer juristischen Analyse erhoben werden.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegenüber Frankreich in den Jahren 2007 bis 2011. Zur Reduzierung des Betrachtungsgegenstandes auf ein vernünftiges Maß wurden darüber hinaus die aus strafrechtlicher Sicht besonders relevanten Bestimmungen der Artikel 3 (Verbot der Folter), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 7 (keine Strafe ohne Gesetz) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgewählt.
Ziel der Arbeit ist zum einen die Darstellung der aus Frankreich stammenden Fälle, mit denen sich der EGMR auseinanderzusetzen hatte. Zum anderen verfolgt sie den Zweck, die wesentlichen Wertungen und Aussagen im Rahmen der Argumentation des EGMR aufzuzeigen. Aus diesem Grund wird auf abstrakte Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen verzichtet. Die Bedeutung der einzelnen in der EMRK garantierten Rechte soll vielmehr anhand der konkreten Fälle aufgezeigt werden.
Die Arbeit gliedert sich zu diesem Zweck in zwei Teile:
Der erste Teil stellt kurz die Entstehung des EGMR und die hinter diesem stehenden Gedanken und Motive dar. Außerdem werden seine Arbeitsweise und seine Organisation beschrieben. Der zweite Teil widmet sich sodann der Aufbereitung der Entscheidungen. Obschon der Fokus auf den Urteilen liegt, soll jedoch nicht zur Gänze auf systematische Ausführungen zu den einzelnen Artikeln verzichtet werden; diese finden sich daher am Anfang eines jeden Kapitels. Die Darstellung der jeweiligen Garantien ist folgendermaßen aufgebaut: Zunächst wird der Sachverhalt geschildert, soweit er für das Verständnis und die jeweils geltend gemachte Rechtsverletzung von Bedeutung ist. Danach wird die Argumentation des EGMR dargestellt, wobei die wesentlichsten Aussagen hervorgehoben werden.
Wiewohl der Untersuchungsgegenstand ein juristischer ist, kann und soll auch nicht der Anspruch einer juristischen Analyse erhoben werden.