You are here: University of Vienna PHAIDRA Detail o:1301695
Title (deu)
Ruhendstellen von Aufsichtsratsmandaten bei Interessenkonflikten
Author
David Georg Bydlinski
Advisor
Arthur Weilinger
Assessor
Arthur Weilinger
Assessor
Helmut Ofner
Abstract (deu)
Aufsichtsratsmitglieder sind meist nebenberuflich tätig, deswegen haben sie oft Eigeninteressen, die mit dem Interesse der Gesellschaft in Widerspruch stehen können. Bloße Gegensätze zwischen dem Unternehmensinteresse und dem Interesse eines Aufsichtsratsmitglieds (oder seines Arbeitgebers, Kunden, etc) sind tolerabel, Konflikten mittlerer Intensität kann zum Beispiel begegnet werden, in dem sich das befangene Aufsichtsratsmitglied bezüglich einzelne Punkte nicht an Beratungen und Abstimmungen beteiligt, dauerhafte Interessenkonflikte führen dazu, dass die Aufsichtsratsfunktion zurückgelegt werden muss. Unter bestimmten Umständen – nämlich bei intensiven, aber vorübergehenden Konflikten – kann ein Aufsichtsratsmandat auch ruhend gestellt werden, das heißt, die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bleibt zwar aufrecht, doch können aus dieser Mitgliedschaft temporär keine Rechte wahrgenommen werden.
Keywords (deu)
AufsichtsratGesellschaftsrecht
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1301695
rdau:P60550 (deu)
XXV, 221 S.
Number of pages
248
Members (1)
Title (deu)
Ruhendstellen von Aufsichtsratsmandaten bei Interessenkonflikten
Author
David Georg Bydlinski
Abstract (deu)
Aufsichtsratsmitglieder sind meist nebenberuflich tätig, deswegen haben sie oft Eigeninteressen, die mit dem Interesse der Gesellschaft in Widerspruch stehen können. Bloße Gegensätze zwischen dem Unternehmensinteresse und dem Interesse eines Aufsichtsratsmitglieds (oder seines Arbeitgebers, Kunden, etc) sind tolerabel, Konflikten mittlerer Intensität kann zum Beispiel begegnet werden, in dem sich das befangene Aufsichtsratsmitglied bezüglich einzelne Punkte nicht an Beratungen und Abstimmungen beteiligt, dauerhafte Interessenkonflikte führen dazu, dass die Aufsichtsratsfunktion zurückgelegt werden muss. Unter bestimmten Umständen – nämlich bei intensiven, aber vorübergehenden Konflikten – kann ein Aufsichtsratsmandat auch ruhend gestellt werden, das heißt, die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bleibt zwar aufrecht, doch können aus dieser Mitgliedschaft temporär keine Rechte wahrgenommen werden.
Keywords (deu)
AufsichtsratGesellschaftsrecht
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
https://phaidra.univie.ac.at/o:1301696
Number of pages
248