Abstract (deu)
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung für Wege im Sport nach §1319a ABGB. Sowohl Schipisten, Langlaufloipen und Rodelbahnen als auch Klettersteige, Kletterrouten und Mountainbikestrecken können Wege im Sinne dieser Bestimmung darstellen. In einem ersten Schritt wird dargestellt, wann die Vertragshaftung für solche Strecken greift. Danach wird untersucht, wer als Halter solcher Wege zu qualifizieren ist, welchen Zustand diese Wege aufweisen müssen und welche Sorgfaltspflichten den Halter des betreffenden Weges treffen, um einen mangelfreien Zustand herzustellen. Am Ende wird ein kurzer Ausblick auf die Reform des Schadenersatzrechts in Bezug auf die Wegehalterhaftung gegeben.