Abstract (deu)
Der Zweck dieser Arbeit ist es, die schon betriebene Forschung über Insolvenzverfahren zu überprüfen, um festzustellen, ob es möglich ist, ein optimales und einheitliches internationalen Insolvenzrecht, welches von allen Ländern genutzt werden kann, zu etablieren. Bestehende Gesetze und gesetzliche Vorschriften, die verwendet werden, um die internationalen Insolvenzstreitigkeiten beizulegen, basieren in der Regel auf dem Territorialitätsprinzip. Sie haben sich nicht als sehr effektiv im Umgang mit grenzüberschreitenden Insolvenzen erwiesen, weil sie komplexere rechtliche Fragen beinhalten. Die Einführung eines einheitlichen internationalen Insolvenzrechts könnte Berechenbarkeit und Effizienz für solche Fälle bieten.
Die Arbeit beginnt mit der Untersuchung der grundlegenden theoretischen Konzepte der Insolvenz und mit einer kurzen Zusammenfassung über die Entstehung und die Entwicklung des Insolvenzrechts in den führenden Ländern. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit der Entwicklung des Insolvenzrechts in verschiedenen Ländern und mit Faktoren, die diese Entwicklung beeinflusst haben. Besonders betont wird die Tatsache, dass viele Länder immer noch die Reformen ihrer Gesetze durchführen, um sie effektiver zu machen. Das Konzept der Effizienz wird in Kapitel zwei diskutiert. Eine detaillierte Übersicht über die unterschiedlichen Perspektiven auf Insolvenzverfahren und Faktoren, die die Effizienz beeinflussen, wird ebenfalls im Kapitel zwei dargestellt. Der Zweck des dritten Kapitels ist eine Überprüfung der internationalen Insolvenz. Es werden die wichtigsten Ansätze für eine grenzüberschreitende Insolvenz und internationale Elemente des Insolvenzrechts diskutiert. Kapitel drei unterstreicht die Herausforderungen, die auf dem Weg zu einem einheitlichen internationalen Insolvenzrecht entstehen.
Die wichtigste Schlussfolgerung aus dieser Arbeit ist, dass die globale Vereinheitlichung von Rechtsvorschriften und Verfahren des Insolvenzrechts, zumindest in der nächsten Zukunft, nicht erreichbar ist. Die bestehende Ansätze und die Unterschiede zwischen den Ländern machen die vollständige Vereinheitlichung und Harmonisierung des internationalen Insolvenzrechts sehr kompliziert, wenn überhaupt möglich.