Abstract (deu)
Lange Zeit verfolgten Unternehmen aufgrund der zunehmenden Globalisierung und der damit einhergehenden Wettbewerbsintensität Diversifizierungsstrategien. Seit Ende der achtziger Jahre werden die so entstandenen Strukturen durch Desinvestitionen aufgebrochen, um sich verstärkt auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Das IASB hat auf diese Entwicklung zunächst mit IAS 35 und im Jahr 2005 mit IFRS 5 reagiert, der IAS 35 ablöst. IFRS 5 regelt die Klassifizierung, die Bewertung und den Bilanzausweis von sowie die Anhangangaben zu langfristigen Vermögenswerten und Gruppen von Vermögenswerten, den sog. Veräußerungsgruppen, die nicht mehr betrieblich eingesetzt werden sollen und daher dazu bestimmt sind, aus dem Unternehmensvermögen abzugehen. Liegt darüber hinaus ein aufgegebener Geschäftsbereich vor, kommt es zusätzlich zu einem gesonderten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung sowie zu umfangreicheren Anhangangaben.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Der theoretische Teil der Arbeit stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Berichterstattung nach IFRS 5 dar. Im Fokus des empirischen Teils steht die Anwendung des IFRS 5 in der Bilanzierungspraxis. Die Untersuchung beschränkt sich primär auf die Häufigkeit des Auftretens und die Höhe von Posten, die nach IFRS 5 in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung ausgewiesen werden. Unterstützend wird auf Anhangangaben zurückgegriffen. Die Gesamtstichprobe der empirischen Untersuchung umfasst die IFRS-Konzernabschlüsse von 2005 bis 2011 der Unternehmen, die zum 31. Dezember 2011 in den Indizes DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und ATX Prime notiert waren. Die Gesamtstichprobe umfasst somit insgesamt 1.343 Geschäftsjahr-Beobachtungen.
Die empirische Untersuchung der IFRS-Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland und Österreich hat gezeigt, dass IFRS 5 in der Bilanzierungspraxis häufig Anwendung findet. Die Posten nach IFRS 5, die gesondert in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung ausgewiesen werden, sind jedoch nur in Einzelfällen wesentlich. Die Häufigkeit des Auftretens – insbesondere von aufgegebenen Geschäftsbereichen – ist stark abhängig von der ökonomischen Entwicklung. Zudem war zu beobachten, dass Unternehmen, die IFRS 5 anwenden – gemessen an Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Marktkapitalisierung – größer sind als andere Unternehmen.