Abstract (deu)
Die vorliegende Dissertation behandelt den automatischen Datenaustausch im Bereich der Finanzdienstleistungen. Ausgehend von der Zinssteuerrichtlinie werden grundlegende relevante Begriffe und das Verhältnis zum österr Bankgeheimnis analysiert.
Im Kapitel „Informationsverbundsysteme“ werden anschauliche Beispiele jederzeit verfügbarer österr Datenspeichersysteme sowie deren deutsche Pendants erörtert: „Warnliste der österreichischen Kreditinstitute zum Zweck des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung durch Hinweis auf vertragswidriges Kundenverhalten“, „Kleinkreditevidenz (Konsumentenkreditevidenz) zum Zweck des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung“ und andere Bonitätsdatenbanken bilden den Schwerpunkt dieses Abschnittes und zeigen, dass gesetzliche Regelungen für die Zulässigkeit von Bonitätsdatenbanken anzustreben sind. Daran schließen sich datenschutzrechtliche Überlegungen zur Zulässigkeit einer nationalen und internationalen Datenverwendung bzw -verarbeitung iSd Datenschutzrichtlinie RL 1995/46/EG – hierzu finden sich auch praktische Prüfungsschritte zur Zulässigkeit. Unterschiedliche Terminologien österreichischer und europäischer Regelungen sind für das Verständnis dieses Bereiches jedoch hinderlich und sollten bereinigt werden. Auch die Datenschutzangemessenheitsverordnung (DSAV) wurde erst 2013 aktualisiert.
Schließlich wird ein Überblick zu den bedeutsamen nationalen und europäischen grundrechtlichen Regelungen des Datenschutzes mit Schwerpunkt auf die aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erwachsenden Rechte gegeben. In den Schlussfolgerungen wird konkreter Handlungsbedarf zur weiteren Rechtsentwicklung aufgezeigt.
Diese Dissertation soll datenschutzrechtliche Fragestellungen im Bereich der Finanzdienstleistungen klären und vor allem notwendige Änderungen des Datenschutzrechtes benennen. Um eine fundierte Kenntnis des Datenschutzrechtes im Bereich der Finanzdienstleistungen zu festigen, sind auch Schilderungen zum SWIFT-Abkommen, wodurch täglich mehrere Millionen standardisierte Finanznachrichten abgewickelt werden können, zum Verhältnis zu Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsnormen, EDI und SEPA notwendige Voraussetzung.