Title (deu)
Zur Strafbarkeit eines Fußballspielers für Handlungen während dem Spiel
Author
Thomas Brandstetter
Advisor
Hannes Schütz
Assessor
Helmut Fuchs
Hans Valentin Schroll
Abstract (deu)
Fußball hat in der gegenwärtigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Ausübung von Fußball wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus, fördert den sozialen Zusammenhalt sowie die soziale Entwicklung von Menschen und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. In Summe ist Fußball daher von der Gesellschaft erwünscht und wird vom Staat gefördert.
Sachverhalte beim Fußball sind nicht mit Alltagssituationen vergleichbar, insbes. sind sie mit erhöhten Gefahren für die körperliche Integrität der Spieler verbunden. Dieser Unterschied muss bei der strafrechtlichen Beurteilung beachtet werden.
Fußballspieler kennen die mit der Sportausübung verbundenen Gefahren. Sie gefährden ihre Rechtsgüter durch die Teilnahme eigenverantwortlich.
Ereignisse beim Fußball sind innerhalb der allgemeinen Schritte der Strafbarkeitsprüfung zu lösen. Diese sind flexibel genug, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die objektive Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens ist der für die typischen Fälle von Fußballverletzungen entscheidende Gesichtspunkt. Bei deren Prüfung können alle vorliegenden Umstände berücksichtigt und ein dem Einzelfall entsprechender Sorgfaltsmaßstab angelegt werden.
Bei Verletzungen von Fußballspielern kommen vorsätzliche und fahrlässige Taten vor. Für eine vorsätzliche Körperverletzung ist zumindest ein Vorsatz auf eine körperliche Misshandlung i.S.d. § 83 Abs 2 StGB erforderlich.
Objektive Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens ist auch bei Vorsatzdelikten und ei-gentlichen Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen wie dem § 83 Abs 2 StGB Voraussetzung für die Erfüllung des objektiven Tatbestands. Daher ist dieser Prüfungsschritt auch für die Lösung von vorsätzlichen Taten geeignet.
Ein Fußballspieler handelt objektiv sorgfaltswidrig, wenn er durch sein Verhalten die dem Fußball an sich immanenten Gefahren erhöht. Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Insgesamt entscheidend sind der Zweck, den der Spieler mit seinem Verhalten verfolgt, und das Ausmaß der drohenden Verletzungen.
Von den Fußballregeln haben nur diejenigen Einfluss auf die strafrechtliche Bewertung, die Schutzfunktion zugunsten der Spieler entfalten. Die Regeln sind nur einer von vielen Faktoren, die über die objektive Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens entscheiden. Wenn ein Fußballspieler alle verbindlichen Regeln mit Schutzfunktion einhält, handelt er jedenfalls sorgfaltskonform. Bei einem Regelverstoß verhält er sich nicht immer objektiv sorgfaltswidrig.
Für Verhaltensweisen beim Fußball ist auch eine Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung möglich. Dafür ist zumindest ein Tatentschluss bezüglich einer Körperverletzung erforderlich.
Wenn ein Fußballspieler nicht wegen einem Körperverletzungsdelikt strafbar ist, kann eine Beleidigung gemäß § 115 StGB vorliegen. Bei der Begehungsvariante der körperlichen Misshandlung entspricht der objektive Tatbestand des § 83 Abs 2 StGB nicht jenem des § 115 Abs 1 StGB. Die verschiedenen Tatbestandsvoraussetzungen sind unabhängig voneinander zu prüfen.
Keywords (deu)
Strafrechtobjetive SorgfaltswidrigkeitSportSportverletzungenFußballFußballverletzungenKörperverletzungBeleidigungVersuch
Subject (deu)
Subject (deu)
Subject (deu)
Subject (deu)
Type (deu)
Persistent identifier
Extent (deu)
165 S.
Number of pages
165
Association (deu)
Title (deu)
Zur Strafbarkeit eines Fußballspielers für Handlungen während dem Spiel
Author
Thomas Brandstetter
Abstract (deu)
Fußball hat in der gegenwärtigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Ausübung von Fußball wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus, fördert den sozialen Zusammenhalt sowie die soziale Entwicklung von Menschen und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. In Summe ist Fußball daher von der Gesellschaft erwünscht und wird vom Staat gefördert.
Sachverhalte beim Fußball sind nicht mit Alltagssituationen vergleichbar, insbes. sind sie mit erhöhten Gefahren für die körperliche Integrität der Spieler verbunden. Dieser Unterschied muss bei der strafrechtlichen Beurteilung beachtet werden.
Fußballspieler kennen die mit der Sportausübung verbundenen Gefahren. Sie gefährden ihre Rechtsgüter durch die Teilnahme eigenverantwortlich.
Ereignisse beim Fußball sind innerhalb der allgemeinen Schritte der Strafbarkeitsprüfung zu lösen. Diese sind flexibel genug, um alle Besonderheiten zu berücksichtigen.
Die objektive Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens ist der für die typischen Fälle von Fußballverletzungen entscheidende Gesichtspunkt. Bei deren Prüfung können alle vorliegenden Umstände berücksichtigt und ein dem Einzelfall entsprechender Sorgfaltsmaßstab angelegt werden.
Bei Verletzungen von Fußballspielern kommen vorsätzliche und fahrlässige Taten vor. Für eine vorsätzliche Körperverletzung ist zumindest ein Vorsatz auf eine körperliche Misshandlung i.S.d. § 83 Abs 2 StGB erforderlich.
Objektive Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens ist auch bei Vorsatzdelikten und ei-gentlichen Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen wie dem § 83 Abs 2 StGB Voraussetzung für die Erfüllung des objektiven Tatbestands. Daher ist dieser Prüfungsschritt auch für die Lösung von vorsätzlichen Taten geeignet.
Ein Fußballspieler handelt objektiv sorgfaltswidrig, wenn er durch sein Verhalten die dem Fußball an sich immanenten Gefahren erhöht. Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Insgesamt entscheidend sind der Zweck, den der Spieler mit seinem Verhalten verfolgt, und das Ausmaß der drohenden Verletzungen.
Von den Fußballregeln haben nur diejenigen Einfluss auf die strafrechtliche Bewertung, die Schutzfunktion zugunsten der Spieler entfalten. Die Regeln sind nur einer von vielen Faktoren, die über die objektive Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens entscheiden. Wenn ein Fußballspieler alle verbindlichen Regeln mit Schutzfunktion einhält, handelt er jedenfalls sorgfaltskonform. Bei einem Regelverstoß verhält er sich nicht immer objektiv sorgfaltswidrig.
Für Verhaltensweisen beim Fußball ist auch eine Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung möglich. Dafür ist zumindest ein Tatentschluss bezüglich einer Körperverletzung erforderlich.
Wenn ein Fußballspieler nicht wegen einem Körperverletzungsdelikt strafbar ist, kann eine Beleidigung gemäß § 115 StGB vorliegen. Bei der Begehungsvariante der körperlichen Misshandlung entspricht der objektive Tatbestand des § 83 Abs 2 StGB nicht jenem des § 115 Abs 1 StGB. Die verschiedenen Tatbestandsvoraussetzungen sind unabhängig voneinander zu prüfen.
Keywords (deu)
Strafrechtobjetive SorgfaltswidrigkeitSportSportverletzungenFußballFußballverletzungenKörperverletzungBeleidigungVersuch
Subject (deu)
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Type (deu)
Persistent identifier
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165
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