Title (deu)
"Salus et voluntas aegroti suprema lex"
Leitlinien in der Medizin für Entscheidungen am Ende des Lebens
Parallel title (deu)
Das Heil und der Wille des Patienten ist oberstes Gesetz
Parallel title (eng)
Medical Guidelines for End of Life Decisions
Author
Christian Stuphann
Advisor
Sigrid Müller
Assessor
Sigrid Müller
Abstract (deu)
Die Einführung von Entscheidungshilfen für die Praxis ist eines der wesentlichen Ziele für die Anwendung von Leitlinien in der Medizin. Die Entscheidung über den potentiellen Verzicht auf eine cardiopulmonale Reanimation betrifft nahezu jeden schwerst kranken Patienten, der sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus befindet. Leitlinien sind dafür systematisch entwickelte Entscheidungshilfen, die den Entscheidungsfindungsprozess unterstützen und dazu beitragen, dass die Qualität der Entscheidungen gesteigert und stabilisiert wird. Der Einsatz von Leitlinien zum Verzicht auf Wiederbelebung ist ein Novum und noch nicht weit verbreitet. Für Österreich konnte die Existenz zweier Leitlinien für den Verzicht auf Wiederbelebung nachgewiesen werden. Die Nähe zur Sterbehilfe liegt in der Natur der Sache. Die unbefriedigende und in manchen Fällen künstlich wirkende Unterscheidung zwischen aktiv/passiv und direkt/indirekt wird vermieden, indem die Bezeichnung „medizinische Entscheidungen am Ende des Lebens“ verwendet wird. Die DNR-Anordnung ist die schriftliche Dokumentation der Entscheidung, ob bei einem Patienten im Fall des Kreislaufstillstands eine CPR durchgeführt werden soll. Gründe für den Verzicht sind die fehlende Einwilligung des Patienten oder die mangelnde Indikation für eine CPR, bedingt durch deren physiologische Aussichtslosigkeit. Erleiden Patienten in einem Krankenhaus einen Kreislaufstillstand, so kann in rund 17-20% der Fälle der betroffene Patient aus dem Krankenhaus entlassen werden. Bei ungünstiger Grunderkrankung und allfälligen Begleiterkrankungen kann sich die Überlebensrate dramatisch senken. Die beiden gefundenen Leitlinien unterstützen den gesamten Entscheidungsfindungprozess, angefangen bei den Voraussetzungen für eine DNR-Order, der Kompetenzregelung, der Dokumentation im Patientenakt bis hin zu der Reevaluierung der getroffenen Entscheidung. Bedeutende Aussagen des katholischen Lehramts zur Behandlungsbegrenzung konzedieren das Recht auf Ablehnung einer Behandlung, wenn der erwartete Erfolg im Vergleich zu den Belastungen durch die Therapie unverhältnismäßig gering ist.
Keywords (deu)
Leitliniencardiopulmonale ReanimationEntscheidungsfindungDNR-OrderVerzicht auf Wiederbelebungend-of-life decisionsSterbehilfe
Type (deu)
Extent (deu)
125 S.
Number of pages
125
Members (1)
Title (deu)
"Salus et voluntas aegroti suprema lex"
Leitlinien in der Medizin für Entscheidungen am Ende des Lebens
Parallel title (deu)
Das Heil und der Wille des Patienten ist oberstes Gesetz
Parallel title (eng)
Medical Guidelines for End of Life Decisions
Author
Christian Stuphann
Abstract (deu)
Die Einführung von Entscheidungshilfen für die Praxis ist eines der wesentlichen Ziele für die Anwendung von Leitlinien in der Medizin. Die Entscheidung über den potentiellen Verzicht auf eine cardiopulmonale Reanimation betrifft nahezu jeden schwerst kranken Patienten, der sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus befindet. Leitlinien sind dafür systematisch entwickelte Entscheidungshilfen, die den Entscheidungsfindungsprozess unterstützen und dazu beitragen, dass die Qualität der Entscheidungen gesteigert und stabilisiert wird. Der Einsatz von Leitlinien zum Verzicht auf Wiederbelebung ist ein Novum und noch nicht weit verbreitet. Für Österreich konnte die Existenz zweier Leitlinien für den Verzicht auf Wiederbelebung nachgewiesen werden. Die Nähe zur Sterbehilfe liegt in der Natur der Sache. Die unbefriedigende und in manchen Fällen künstlich wirkende Unterscheidung zwischen aktiv/passiv und direkt/indirekt wird vermieden, indem die Bezeichnung „medizinische Entscheidungen am Ende des Lebens“ verwendet wird. Die DNR-Anordnung ist die schriftliche Dokumentation der Entscheidung, ob bei einem Patienten im Fall des Kreislaufstillstands eine CPR durchgeführt werden soll. Gründe für den Verzicht sind die fehlende Einwilligung des Patienten oder die mangelnde Indikation für eine CPR, bedingt durch deren physiologische Aussichtslosigkeit. Erleiden Patienten in einem Krankenhaus einen Kreislaufstillstand, so kann in rund 17-20% der Fälle der betroffene Patient aus dem Krankenhaus entlassen werden. Bei ungünstiger Grunderkrankung und allfälligen Begleiterkrankungen kann sich die Überlebensrate dramatisch senken. Die beiden gefundenen Leitlinien unterstützen den gesamten Entscheidungsfindungprozess, angefangen bei den Voraussetzungen für eine DNR-Order, der Kompetenzregelung, der Dokumentation im Patientenakt bis hin zu der Reevaluierung der getroffenen Entscheidung. Bedeutende Aussagen des katholischen Lehramts zur Behandlungsbegrenzung konzedieren das Recht auf Ablehnung einer Behandlung, wenn der erwartete Erfolg im Vergleich zu den Belastungen durch die Therapie unverhältnismäßig gering ist.
Keywords (deu)
Leitliniencardiopulmonale ReanimationEntscheidungsfindungDNR-OrderVerzicht auf Wiederbelebungend-of-life decisionsSterbehilfe
Type (deu)
Number of pages
125