Abstract (deu)
Die Europäische Union unterzieht die europäischen Datenschutzvorschriften derzeit einer umfassenden Novellierung. Startschuss dieser Datenschutzreform war der von der Europäischen Kommission am 25.01.2012 vorgestellte Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung, die als Kernstück der Reform nicht nur inhaltliche Neuerungen, sondern auch einen Systemwechsel bringen wird.
Am 21.11.2013 reichte der Ausschuss des Europäischen Parlamentes für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE-Ausschuss) seinen Entwurf für die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ein, der im Vergleich zur Ausgangsversion der Europäischen Kommission in zahlreichen Punkten bedeutende Änderungen aufwies. Dieser Entwurf wurde am 12.03.2014 von den EU-Abgeordneten akzeptiert und dient einerseits als Grundlage für die Trialog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen Union sowie andererseits als Basis der gegenständlichen Arbeit.
Eine Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung vor dem Jahr 2015 ist zwar aus heutiger Sicht unrealistisch, dennoch soll die gegenständliche Arbeit zum ehest möglichen Zeitpunkt jene Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung untersuchen, die in Zukunft den Datentransfer ins Ausland regeln. Die entsprechenden Artikel werden auf inhaltliche Neuerungen und deren Auswirkungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage durchleuchtet.
Am Ende dieser näheren Untersuchung gelangt die Arbeit zum ernüchternden Ergebnis, dass die Datenschutz-Grundverordnung jedenfalls im Rahmen dieses Themenbereichs kaum umfassende inhaltliche Neuerungen im Vergleich zur bisherigen EU-Datenschutzrichtlinie aufweist. Die nennenswerten Neuerungen für den transnationalen Datentransfer ergeben sich nur bedingt aus den inhaltlichen Bestimmungen betreffend den Datentransfer selbst. Vielmehr ergeben sich die nachhaltigsten Auswirkungen aufgrund neuer allgemeiner Instrumente (etwa dem Europäischen Datenschutzausschuss) sowie – und vor allem – aus der nunmehr gewählten Ausgestaltung der europarechtlichen Vorgaben als direkt anwendbare Verordnung.