Abstract (deu)
Die Dominikanische Republik gehört zu den fünf Ländern mit der weltweit größten Anzahl an Menschen, die von Staatenlosigkeit betroffen sind. Die vorliegende Arbeit untersucht Staatenlosigkeit von Kindern in der Dominikanischen Republik im Lichte des Urteils 168/13 und Sondergesetzes 169-14. Das Urteil des dominikanischen Verfassungsgerichts im Jahr 2013 beraubte Tausende von DominikanerInnen, meist haitianischer Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft durch die bis 1929 rückwirkende Bestimmung, dass für die Anwendung des jus soli ein Nachweis für einen elterlichen Wohnsitz erbracht werden muss.
Das nachfolgende Sondergesetz, das die Auswirkungen des Urteils mildern sollte, scheiterte weitgehend hinsichtlich der Prävention von Staatenlosigkeit von Kindern. Es wird darauf hingewiesen, dass das Urteil 168/13 und Sondergesetz 169-14 bereits bestehenden Fälle von Staatenlosigkeit von Kindern in der Dominikanischen Republik verschärft, beziehungsweise sogar neue Fälle erzeugt haben. Dadurch werden Bemühungen, Staatenlosigkeit zu bewältigen, behindert und somit Staatenlosigkeit für DominikanerInnen haitianischer Herkunft in der Dominikanischen Republik verewigt.
Diese Erkenntnis ist das Resultat einer umfassenden Analyse des Dominikanischen Rechtsrahmens bezüglich Staatsbürgerschaft, mit besonderem Augenmerk auf die Verletzungen des Rechts auf Staatsbürgerschaft, das in verschiedenen Menschenrechtsinstrumenten verankert ist, die auch für die Dominikanische Republik verbindlich sind.
Anhand eines interdisziplinären Ansatzes kann gezeigt werden, dass Strategien zur Bekämpfung der Staatenlosigkeit in der Dominikanischen Republik unbedingt über rechtliche Reformen hinausgehen müssen. Schließlich hängt die Vorbeugung von Staatenlosigkeit von Kindern von der Bereitschaft des dominikanischen Staates, seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen sowie sich auf eine tatsächliche Inklusion der DominikanerInnen haitianischer Herkunft in der Dominikanischen Gesellschaft einzulassen, ab.