Diese Masterarbeit stellt einen interkulturellen Rechts- und Terminologievergleich im Bereicht des Immobilienrechts dar. Ziel dieser Arbeit ist es, den Ablauf und die Modalitäten einer typischen Immobilienkauftransaktion in Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich zu vergleichen und einen dreisprachigen Terminologiebestand zu diesem Thema zu erfassen. Im angelsächsischen Raum wird dieser Vergleich auf England und Wales beschränkt, da Schottland und Nordirland diesbezüglich jeweils ihre eigene Gesetzgebung haben. Diese Arbeit zielt darauf ab, die Unterschiede und Ähnlichkeiten des Eigentums- und Grundbuchsrechts zwischen den drei Rechtsordnungen zu analysieren um herauszufinden, inwieweit sich die Konzepte von Eigentum sowie die Funktionsweise und Bedeutung des Grundbuchs überschneiden bzw. auseinandergehen und welche Konsequenzen dies für die Abwicklung von Immobilienkauftransaktionen hat. Der Rechtsvergleich dient sogleich als Grundlage für die terminologische Recherche, welche die Frage verfolgt, ob und inwiefern funktionale Äquivalenz zwischen den Termini auf diesem Rechtsgebiet der drei untersuchten Rechtsordnungen besteht. Die systematische Vorgehensweise in der Rechtsvergleichung, bei welcher die drei Rechtsordnungen getrennt voneinander und nach denselben Kriterien analysiert werden, ermöglicht die systematische Erfassung und Erarbeitung der Termini. Nach eingehendem Vergleich der drei Begriffssysteme wurden die Ergebnisse der Terminologiearbeit in einer dreisprachigen Terminologiesammlung präsentiert. Es wurde festgestellt, dass zwischen der österreichischen und der spanischen Rechtsordnung in vielen Bereichen Übereinstimmung herrscht; auch die terminologische Recherche lieferte zahlreiche Äquivalente zwischen diesen beiden Sprachen. Zwischen den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und der englisch-walisischen besteht teilweise starke Inkongruenz – auch terminologisch – was letztendlich auf die unterschiedlichen Rechtssysteme zurückzuführen ist und in der Praxis von geringer Bedeutung ist, denn allen drei Rechtsordnungen liegt ein gemeinsames Ziel zugrunde: die möglichst transparente, sichere und effiziente Abwicklung von Immobilientransaktionen.
Diese Masterarbeit stellt einen interkulturellen Rechts- und Terminologievergleich im Bereicht des Immobilienrechts dar. Ziel dieser Arbeit ist es, den Ablauf und die Modalitäten einer typischen Immobilienkauftransaktion in Österreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich zu vergleichen und einen dreisprachigen Terminologiebestand zu diesem Thema zu erfassen. Im angelsächsischen Raum wird dieser Vergleich auf England und Wales beschränkt, da Schottland und Nordirland diesbezüglich jeweils ihre eigene Gesetzgebung haben. Diese Arbeit zielt darauf ab, die Unterschiede und Ähnlichkeiten des Eigentums- und Grundbuchsrechts zwischen den drei Rechtsordnungen zu analysieren um herauszufinden, inwieweit sich die Konzepte von Eigentum sowie die Funktionsweise und Bedeutung des Grundbuchs überschneiden bzw. auseinandergehen und welche Konsequenzen dies für die Abwicklung von Immobilienkauftransaktionen hat. Der Rechtsvergleich dient sogleich als Grundlage für die terminologische Recherche, welche die Frage verfolgt, ob und inwiefern funktionale Äquivalenz zwischen den Termini auf diesem Rechtsgebiet der drei untersuchten Rechtsordnungen besteht. Die systematische Vorgehensweise in der Rechtsvergleichung, bei welcher die drei Rechtsordnungen getrennt voneinander und nach denselben Kriterien analysiert werden, ermöglicht die systematische Erfassung und Erarbeitung der Termini. Nach eingehendem Vergleich der drei Begriffssysteme wurden die Ergebnisse der Terminologiearbeit in einer dreisprachigen Terminologiesammlung präsentiert. Es wurde festgestellt, dass zwischen der österreichischen und der spanischen Rechtsordnung in vielen Bereichen Übereinstimmung herrscht; auch die terminologische Recherche lieferte zahlreiche Äquivalente zwischen diesen beiden Sprachen. Zwischen den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und der englisch-walisischen besteht teilweise starke Inkongruenz – auch terminologisch – was letztendlich auf die unterschiedlichen Rechtssysteme zurückzuführen ist und in der Praxis von geringer Bedeutung ist, denn allen drei Rechtsordnungen liegt ein gemeinsames Ziel zugrunde: die möglichst transparente, sichere und effiziente Abwicklung von Immobilientransaktionen.