Abstract (deu)
Die Bevölkerung in Spanien bildet keine kulturelle und daher auch keine sprachliche Einheit, wodurch sich im Laufe der Jahre verschiedene Sprachen entwickelten. In der vorliegenden Arbeit werden der sprachpolitische Regelungsbedarf sowie das Verhältnis von Staats- und Regionalsprachen in den einzelnen autonomen Gemeinschaften Spaniens behandelt. In diesem Zusammenhang werden die Spanische Verfassung (1978) und die einzelnen Autonomiestatute, welche die offiziellen Sprachen des Landes definieren, näher untersucht. Gemäß Artikel 3 der Verfassung ist das Kastilische die offizielle Sprache Spaniens. Jeder Spanier und jede Spanierin hat die Pflicht diese zu können und das Recht diese zu nutzen. Darüber hinaus sind weitere spanische Sprachen in den jeweiligen „Comunid-ades Autónomas“ als Amtssprachen anerkannt, soweit dies durch deren Autonomiestatut bestimmt ist.
In der Arbeit werden die Verhältnisse zwischen dem Kastilischen und den Regionalsprachen in Hinblick auf deren Entwicklung und mögliche politische und/oder wirtschaftliche Gründe für diese bestehenden sprachlichen Verhältnisse innerhalb der einzelnen autonomen Gemeinschaften analysiert. Die Entwicklung der einzelnen Sprachen weist einen außergewöhnlichen geschichtlichen und politischen Hintergrund auf. Insbesondere die Entwicklung der spanischen Sprachen seit der totalitären und zentralistischen Ära Franco wird im Zuge dieser Arbeit dargestellt und erklärt.