Abstract (deu)
Einige Studien, vorwiegend qualitativer Art, fanden erste Hinweise dafür, dass das aus der Konsumentenforschung bekannte Phänomen des Mental Accountings die Wahrnehmung und die Einstellungen von Selbstständigen in Bezug auf die Umsatzsteuer beeinflusst. Basierend darauf war das Ziel dieser Arbeit herauszufinden, ob eine Manipulation der beiden Strategien des Mental Accountings (Integration vs. Separation) bei Personen, die kaum Erfahrung mit dem Zahlen von Steuern haben, zu Unterschieden im Verhalten und der Wahrnehmung hinsichtlich der Umsatzsteuer führt.
Dazu wurden zwei Experimente durchgeführt, in denen im Zuge eines fiktiven Szenarios die Umsatzsteuer entweder als mit den Geschäftseinnahmen integriert dargestellt wurde oder von diesen separiert. Angenommen wurde, dass in der Integrationsbedingung die Umsatzsteuer auf dasselbe mentale Konto wie die Einnahmen verbucht wird und folglich die Aufforderung zum Abführen der Umsatzsteuer zu einem Verlusterlebnis führt. Um den Verlust möglichst gering zu halten, sollten die Versuchspersonen eher dazu neigen Steuern zu hinterziehen. In der Separationsbedingung wurde hingegen angenommen, dass Personen die Umsatzsteuer von ihren fiktiven Einnahmen trennen und zwei unabhängige mentale Konten führen. Demnach sollte kein Verlust beim Zahlen der Umsatzsteuer empfunden werden und die Steuerehrlichkeit auch höher sein.
Außerdem wurden im Rahmen dieser Arbeit verschiedene Arten (Text vs. Text & Grafik vs. Video) entwickelt mit denen die Manipulation erfolgte. Somit sollte nicht nur geklärt werden ob die Manipulation erfolgreich war, sondern auch welche Art der Vermittlung dieser sich als am geeignetsten herausgestellt hat. Beide Untersuchungen konnten weder signifikante Unterschiede in der Steuerehrlichkeit und der Wahrnehmung finden, noch signifikante Wechselwirkungen zwischen den Strategien des Mental Accountings und der Manipulationsart bestätigen. Vermutet wird einerseits, dass die Manipulation nicht stark genug war, andererseits kann angenommen werden, dass die gezogene Stichprobe aufgrund hoher Steuermoral nicht empfänglich für die Strategie der Integration war bzw. in beiden Bedingungen sehr steuerehrliches Verhalten zeigte.