Title (deu)
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Lichte der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Author
Margit Tangl
Advisor
Josef Aicher
Assessor
Josef Aicher
Abstract (deu)
Ausgehend von der Entstehungsgeschichte von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen zu derer Bekämpfung erfolgt eine Analyse der RL 2015/849/EG (“4. EU-Geldwäsche-Richtlinie“). Im Fokus stehen dabei folgende Regelungsschwerpunkte: Die Verstärkung des risikoorientierten Ansatzes, der Fokus Steuerstraftaten/die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftliche Eigentümer und die Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen. Eine kritische Analyse dieser Schwerpunkte im Hinblick auf deren Eignung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verdeutlicht einen Mehraufwand für die Verpflichteten und drakonische monetäre und nichtmonetäre Strafen bei Verstößen gegen bestimmte Vorgaben. Im Hinblick auf ein maßgebliches Herzstück - die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftliche Eigentümer - bedeuten die neuen geldwäscherechtlichen Vorgaben betreffend eingetragene Gesellschaften und juristische Personen einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich hier Barrieren im Zugang für Personen und Organisationen aufgrund des erforderlichen Nachweises eines „berechtigten Interesses“ zu verorten sind. Entgegen dem global einhellig bekundeten Konsens über die Bedeutung der Transparenz einer möglichst breiten Palette unternehmerischer Arrangements weist die 4. GeldwäscheRL insbesondere für Trusts, Stiftungen und andere Arten von Rechtsvereinbarungen, die Trusts ähneln keinerlei breiten Zugang zu deren künftige Register für wirtschaftliche Eigentümer auf. Als Hemmnis der Einführung öffentlicher Register für wirtschaftliche Eigentümer werden zu erwartende Wettbewerbsnachteile für die Finanzdienstleister der betroffenen Jurisdiktion ins Treffen geführt. Für eine Lösung des globalen Problems Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung scheint es erforderlich über den „Tellerrand“ Europas hinauszublicken, wenngleich dies – von wohlwollenden (Lippen-)Bekenntnissen abgesehen – bedauerlicherweise wenig Anlass zu Optimismus bietet.
Keywords (eng)
AMLterrorist fundingEU Money laundering Directive
Keywords (deu)
GeldwäscheTerrorismusfinanzierung4. EU-Geldwäsche-RichtlinieGeldwäsche-RichtlinieBekämpfung von Geldwäsche
Subject (deu)
Extent (deu)
61 Seiten
Number of pages
63
Study plan
Universitätslehrgang Europäisches u. Intern. Wirtschaftsrecht
[UA]
[992]
[548]
Association (deu)
Members (1)
Title (deu)
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Lichte der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Author
Margit Tangl
Abstract (deu)
Ausgehend von der Entstehungsgeschichte von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und den rechtlichen Rahmenbedingungen zu derer Bekämpfung erfolgt eine Analyse der RL 2015/849/EG (“4. EU-Geldwäsche-Richtlinie“). Im Fokus stehen dabei folgende Regelungsschwerpunkte: Die Verstärkung des risikoorientierten Ansatzes, der Fokus Steuerstraftaten/die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftliche Eigentümer und die Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen. Eine kritische Analyse dieser Schwerpunkte im Hinblick auf deren Eignung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verdeutlicht einen Mehraufwand für die Verpflichteten und drakonische monetäre und nichtmonetäre Strafen bei Verstößen gegen bestimmte Vorgaben. Im Hinblick auf ein maßgebliches Herzstück - die Einführung eines zentralen Registers für wirtschaftliche Eigentümer - bedeuten die neuen geldwäscherechtlichen Vorgaben betreffend eingetragene Gesellschaften und juristische Personen einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich hier Barrieren im Zugang für Personen und Organisationen aufgrund des erforderlichen Nachweises eines „berechtigten Interesses“ zu verorten sind. Entgegen dem global einhellig bekundeten Konsens über die Bedeutung der Transparenz einer möglichst breiten Palette unternehmerischer Arrangements weist die 4. GeldwäscheRL insbesondere für Trusts, Stiftungen und andere Arten von Rechtsvereinbarungen, die Trusts ähneln keinerlei breiten Zugang zu deren künftige Register für wirtschaftliche Eigentümer auf. Als Hemmnis der Einführung öffentlicher Register für wirtschaftliche Eigentümer werden zu erwartende Wettbewerbsnachteile für die Finanzdienstleister der betroffenen Jurisdiktion ins Treffen geführt. Für eine Lösung des globalen Problems Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung scheint es erforderlich über den „Tellerrand“ Europas hinauszublicken, wenngleich dies – von wohlwollenden (Lippen-)Bekenntnissen abgesehen – bedauerlicherweise wenig Anlass zu Optimismus bietet.
Keywords (eng)
AMLterrorist fundingEU Money laundering Directive
Keywords (deu)
GeldwäscheTerrorismusfinanzierung4. EU-Geldwäsche-RichtlinieGeldwäsche-RichtlinieBekämpfung von Geldwäsche
Subject (deu)
Number of pages
63
Association (deu)