Abstract (deu)
Die Ehe als Institution war im Laufe des 20. Jahrhunderts einem besonderen Wandel ausgesetzt. Die kirchliche Trauung hatte im katholisch geprägten Österreich seit jeher einen hohen Stellenwert. Das österreichische Eherecht zeigte sich lange Zeit vom kirchlichen Recht stark geprägt und Forderungen nach der Einführung einer „Zivilehe“ blieben lange Zeit erfolglos. Die obligatorische Zivilehe wurde zunächst nur im ungarischen Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie 1894 eingeführt. Dies führte zu einem „Scheidungstourismus“ von Österreich nach Ungarn, wo nach dem Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft eine in Österreich geschlossene katholische Ehe nach ungarischem Recht auch auflösbar war. Zur Einführung der obligatorischen Zivileheschließung in Österreich kam es erst durch den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938 und der damit verbundenen Eherechtsvereinheitlichung. Neben diesen rechtlichen Änderungen gab es auch eine Vielzahl sozialer und wirtschaftlicher Veränderungen in Österreich.
Anhand der Daten aus den Heiratsmatriken der Pfarre Feistritz am Wechsel im niederösterreichischen Wechselgebiet wird durch statistische Auswertungen gezeigt, welche Veränderungen sich im kirchlichen Heiratsverhalten im Laufe des 20. Jahrhunderts im Bezug auf Häufigkeit der Eheschließungen, Zeitpunkt der Eheschließung (Saisonalität bzw. Wochentag), Heiratsalter, Häufigkeit von Wiederverheiratung Verwitweter und Herkunft der Partner bzw. Partnerin (geografisch bzw. sozial/beruflich) ergeben haben. In all diesen Bereichen ließen sich Veränderungen im Heiratsverhalten im Laufe des 20. Jahrhunderts feststellen.