Abstract (deu)
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Instruction für die herren gerhaben eines jungen fürstens, welche von Fürst Karl Eusebius von Liechtenstein (1611-1684) wohl gegen Ende der 1660er Jahre für den Fall des Todes des Fürsten verfasst wurde. Die Instruktion, die in dieser Arbeit ediert wurde, ist der Gattung der Politischen Testamente zuzuordnen und richtet sich an die Gerhaben, also Vormünder, des minderjährigen Sohns Johann Adam Andreas von Liechtenstein (1657-1712), der nach Karl Eusebius' Tod im Jahr 1684 dessen Erbe antrat. Neben Karl Eusebius' Anweisungen an die Vormünder, die vom Fürsten selbst halbbrüchig auf 50 Seiten geschrieben wurden und zahlreiche Korrekturen aufweisen, finden sich zudem thematische Einteilungen am Rand des Textes, die wohl aus dem 18. Jahrhundert stammen, und den Fokus der Instruktion auf der Erziehung des Fürstensohns klar erkennen lassen. Neben den Richtlinien zur Erziehung des Johann Adam Andreas erläutert Karl Eusebius auch den Ablauf der für einen zukünftigen Fürsten obligatorischen Kavalierstour, die Verwaltung und Wirtschaft seiner Besitzungen, sowie die zu beachtenden Punkte bei der Wahl einer passenden Braut, da sich Fehlentscheidungen negativ auf das Haus Liechtenstein selbst auswirken können.
Die in dieser Arbeit edierte Instruktion wurde mit der Instruction vor unseren geliebten sohn und dessen successoren, so Gott gnädlich erhalten wolle verglichen, welche erst nach dem Erreichen der Majorität des Johann Adam Andreas von Karl Eusebius, ebenso für den Fall seines Ablebens, verfasst wurde. Diese deutlich umfangreichere, 387 Seiten umfassende Instruktion richtet sich direkt an den Sohn und lässt andere Themenschwerpunkte als die Weisungen an die Vormünder erkennen. Zudem werden auch Themen behandelt, die in den älteren Anweisungen nicht erwähnt werden, doch hat sich der Fürst bei jenen Themenfeldern, die er auch in der früheren Instruktion behandelt, an der Instruction für die herren gerhaben eines jungen fürstens orientiert.