Die Vorliegende Arbeit soll die Übernahme der Austrian Airlines durch die Lufthansa im Sinne des Art 107 AEUV näher beleuchten. Die Kapitel zwei und drei der Arbeit geben zunächst Informationen über die beteiligten Akteure bei der Übernahme. Anschließend soll ein Überblick über die wesentlichen Teile des europäischen Beihilferechts vermittelt werden. Dabei geht es in erster Linie darum, den komplexen Bereich „Beihilfe“ durch einen strukturierten Aufbau dicht an den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Artikel abzubilden.
In den Kapiteln fünf und sechs wird anschließend der Sachverhalt und die Übernahme der Austrian Airlines durch die Lufthansa genauer betrachtet, was schließlich auch einen Präzedenzfall im Bereich der Luftfahrt darstellt.
Vor allem im Bereich der Luftfahrt, welcher in den letzten Jahren stark durch die Weltwirtschaftskrise, den Terror und auch gewisse Krankheiten wie SARS und anderen stark geschädigt wurde, trat das Verlangen nach staatlicher Hilfe immer wieder in den Vordergrund. Hinsichtlich dessen befasste sich die europäische Kommission mehrmals mit der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt.
Die Vorliegende Arbeit soll die Übernahme der Austrian Airlines durch die Lufthansa im Sinne des Art 107 AEUV näher beleuchten. Die Kapitel zwei und drei der Arbeit geben zunächst Informationen über die beteiligten Akteure bei der Übernahme. Anschließend soll ein Überblick über die wesentlichen Teile des europäischen Beihilferechts vermittelt werden. Dabei geht es in erster Linie darum, den komplexen Bereich „Beihilfe“ durch einen strukturierten Aufbau dicht an den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Artikel abzubilden.
In den Kapiteln fünf und sechs wird anschließend der Sachverhalt und die Übernahme der Austrian Airlines durch die Lufthansa genauer betrachtet, was schließlich auch einen Präzedenzfall im Bereich der Luftfahrt darstellt.
Vor allem im Bereich der Luftfahrt, welcher in den letzten Jahren stark durch die Weltwirtschaftskrise, den Terror und auch gewisse Krankheiten wie SARS und anderen stark geschädigt wurde, trat das Verlangen nach staatlicher Hilfe immer wieder in den Vordergrund. Hinsichtlich dessen befasste sich die europäische Kommission mehrmals mit der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt.